Freitag, 25. Mai 2007

Konferenzbericht: Katastrophenschutzrecht


Am Donnerstag fand in der Berliner Humboldt-Universität eine Tagung zu den Grundlagen und Perspektiven des Katastrophenschutzrechts statt, über die nachfolgend kurz - da für die meisten Leser sicher kaum von Interesse - berichtet werden soll. Für die Organisation zeichnete Michael Kloepfer zusammen mit den beiden Forschungszentren für Umwelt- und Technikrecht verantwortlich. Zugleich wurde das kürzlich neugegründete (und ebenfalls in Berlin ansässige) Forschungszentrum Katastrophenrecht vorgestellt.

Die Vorträge wurden bestritten von: Lars Clausen ("Sind Katastrophen beherrschbar?"), Ulrich Cronenberg ("Katastrophenschutz: Gesellschaftliche oder staatliche Aufgabe?"), Klaus-Georg Meyer-Teschendorf ("Diskussion um eine 'Neuordnung' des Zivil- und Katastrophenschutzes"), Rolf Stober ("Befugnisse und Kontrolle im Katastrophenschutzrecht"), Felix Ekardt ("Katastrophenprävention"), Christian Armbrüster ("Katastrophenschäden") und Christoph Unger ("Ist Deutschland auf Katastrophen vorbereitet?").



Das - neben dem von Stober - für den Fachmann sicher interessanteste Referat der Tagung hat Meyer-Teschendorf aus dem Bundesinnenministerium über den aktuellen Stand der Neuordnungsdiskussion im Zivil- und Katastrophenschutz gehalten. Ausgehend von der im Jahre 2002 formulierten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung" stellte er die konzeptionellen Neuerungen aus Sicht des Bundes kurz vor. Weiters ging er auf die aktuelle Frage nach den Rechtsgrundlagen der Bundesaktivitäten im Bevölkerungsschutz, die sich längst nicht mehr auf die klassische Bundesaufgabe Zivilschutz (Art. 73 I Nr. 1 GG) beschränken, ein. Überhaupt sei die überkommene Trennung in Zivil- und Katastrophenschutz mittlerweile fragwürdig geworden.
Zwischen Bund und Ländern besteht laut Meyer-Teschendorf ein weitgehender Konsens darüber, daß das bis jetzt geltende Zivilschutzgesetz durch ein umfassenderes Bevölkerungsschutzgesetz ersetzt werden soll. Strittig sei aber noch dessen verfassungsrechtliche Grundlage, denn der bisherige Art. 73 I Nr. 1 GG würde ein solches Gesetz nicht tragen. Es bedürfte also einer Änderung des Grundgesetzes, was von den Ländern aber eher abgelehnt wird. (Selbige handeln - wie in diesem Bereich seit Jahrzehnten üblich - nach dem Grundsatz, der Bund möge ihnen vor allem Geld zur Verfügung stellen, sich ansonsten aber heraushalten.) Das BMI hingegen beharre (was viele Experten befürworten) auf der Schaffung einer zentralen Steuerungs- und Koordinierungskompetenz des Bundes im Bevölkerungsschutz, vor allem, um die Bewältigung länderübergreifender Lagen zu erleichtern.
Ferner fordern einige Länder die Schaffung eines originären Katastrophenschutzauftrages für die Bundeswehr (bisher wird diese im Rahmen der Amtshilfe bzw. der Organleihe nach Art. 35 GG tätig), wofür bundesseitig aber derzeit kein Bedarf gesehen werde. (Recht so, denn schon jetzt fungieren die Streitkräfte z.T. als billige Personalreserve der Länder, die so von ihren eigenen organisatorischen und finanziellen Versäumnissen im Katastrophenschutz ablenken.) Über das gesamte Thema wird derzeit noch in der vom Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz eingesetzten AG Rechtsfortbildung diskutiert, auf der nächsten Sitzung der IMK sollen aber schon 'Beschlüsse' gefaßt werden.

Abschließend noch ein Eindruck aus der anschließenden Diskussion. Ein Teilnehmer machte die - nur auf den ersten Blick amüsante - Bemerkung, daß es neben der Bundesrepublik de facto auch einen "grauen Staatenbund Deutschland" gebe, der eigene Organe wie die Innenministerkonferenz besitze und sich über Verwaltungsverträge koordiniere, was in der Praxis zu großen Schwierigkeiten führe.



Bilder: 1. - Hauptgebäude der HU (Foto: www.washjeff.edu); 2. + 3. - Im Senatssaal der HU (Fotos: Vegetius Renatus).

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