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Sonntag, 13. April 2014
USA und EU unterstützen Strafexpedition (UPD.)
Dieses Wochenende war wiederum sehr ereignisreich. Mittlerweile haben sich die Gebiete Donezk und Lugansk fast vollständig der Kontrolle der Junta in Kiew entzogen. Am Samstag und Sonntag kam es in vielen Städten und Gemeinden erneut zu Demonstrationen der Bürger, die oft in der Besetzung von Verwaltungs- und manchmal auch Polizeigebäuden gipfelten (siehe Karte, wobei auf dieser noch nicht alle Orte markiert sind). An den meisten Orten wurden Barrikaden errichtet.
Herausragendes Beispiel ist die Kleinstadt Slawjansk, die sich unter Führung der Bürgermeisterin komplett dem Aufstand angeschlossen hat. Sie ist bereits seit Samstagfrüh in der Hand der Aufständischen, die hier (ausnahmsweise) auch bewaffnet sind, nachdem die örtliche Polizei zu ihnen übergegangen war. (Wie in Lugansk vor einer Woche, so sind den Aufständischen mittlerweile an mehreren Orten Waffen, Uniformen etc. aus Behördenbeständen in die Hände gefallen.)
Am Sonntagmorgen gab es in Slawjansk einen Zwischenfall inklusive Schußwechsel zwischen zwei bis drei Parteien, wobei es noch Unbekannte gibt. Die Putschisten hatten eine Kolonne von Schützenpanzerwagen in die Stadt geschickt, diese machten nach dem Gefecht jedoch wieder kehrt. Es soll ein bis zwei Tote und etwa ein Dutzend Verletzte gegeben haben. Tagsüber wurden neue Geplänkel gemeldet. Am Sonntagabend wurden in Slawjansk angeblich zwei Söldner einer privaten Militärfirma gefangengenommen.
Aktuelle Videos aus Slawjansk sind hier, hier, hier und hier zu finden. Bilder und Videos aus weiteren Orten im Osten des Landes: Mariupol, Enakijewo, Lugansk, Kramatorsk und Drushkowa,
Die Ostukraine scheint für die Putschisten verloren. Die in den Regionen vorhandenen Sicherheitskräfte laufen scharenweise zu den Aufständischen über (hier ein Video aus Donetsk). In Artjomowsk konnte sogar eine Kompanie der neugeschaffenen Nationalgarde ohne Kampf gestellt und entwaffnet werden. Polizisten, die sich für neutral erklärt haben, werden von Junta-treuen Kräften wegen Befehlsverweigerung verhaftet. Den ganzen Tag über wurde zwar wieder die Verlegung von schwerer Technik wie Kampfpanzern gemeldet, doch ist äußerst zweifelhaft, ob die ukrainischen Soldaten bereit sind, auf ihre Mitbürger zu schießen.
Am Abend hat der ukrainische Präsident Janukowitsch in Rostow am Don erneut eine Pressekonferenz abgehalten, auf der er die Polizisten und Soldaten seines Landes aufgefordert hat, keine Befehle der Putschisten mehr auszuführen. Unter den Vertretern der Junta herrscht schon seit Tagen offene Panik, die mittlerweile die Grenze zur Paranoia überschritten hat. Jazenjuk z.B. soll jede Nacht an einem anderen Ort verbringen, weil er Angst sowohl vor den Russen als auch dem Rechten Sektor hat.
Im Süden sieht es schlechter aus. Dort gab es heute in Saporoshje einen Zwischenfall, bei dem eine Demonstration der Referendumsbefürworter von 500 herangekarrten Kämpfern des Rechten Sektors eingekesselt wurde. Die Demonstranten wurden dann vom SBU verhaftet. (Auch in Charkow ist es am Sonntag nach zwei Kundgebungen zu einer Auseinandersetzung mit Verletzten gekommen; anschließend wurde dort ebenfalls das Rathaus besetzt.)
Einer der neuen Brennpunkte dürfte Odessa zu sein. In der Stadt war es vor wenigen Tagen zu einer Großdemonstration anläßlich des siebzigsten Jahrestages der Befreiung der Stadt von den deutschen Besatzern gekommen. Dieser wurde von Maidan-Kämpfern gestört, konnte aber nicht verhindert werden. Deshalb sind sie am Sonntag verstärkt aufmarschiert, um die Einheimischen zu terrorisieren. Doch auch letztere haben wieder Flagge gezeigt.
Hinzu kam der Besuch des schwedischen Außenministers Carl Bildt, der demonstrativ den vermummten Maidan-Kämpfern den Rücken stärkte und Rußland kritisierte. Die Einwohner Odessas, die gegen den Maidan sind, wurden von ihm als "Separatisten" tituliert, gegen die gekämpft werden müsse. Von Bildt kam hingegen kein Wort zu den massiven Menschenrechtsverletzungen, derer sich die Putschisten und ihre Banden gerade auch in Odessa schuldig gemacht haben.
Am Samstag kam ein weiterer ausländischer Gast nach Kiew. CIA-Direktor Brennan war angereist, um den demoraliserten Putschisten Mut zu machen und die Einzelheiten der Strafexpedition gegen die Bevölkerung der Südostukraine zu planen. Schon vor Tagen wurde vor dem SBU-Hauptquartier in Kiew die US-Flagge gehißt und im Gebäude sollen sich mittlerweile Dutzende ausländische Berater aufhalten. Offenbar gab Brennans Visite den Ausschlag für den am Morgen begonnenen Angriff auf Slawjansk (s.o.).
Am Sonntagnachmittag hat "Präsident" Turtschinow dann den Beginn einer großmaßstäblichen "Anti-Terror-Operation" gegen die Bevölkerung der Südostukraine verkündet. Hierbei sollen auch Verbände der Streitkräfte eingesetzt werden. (Zur Erinnerung: Während der gewaltsamen Unruhen im Februar, wo seinerzeit von den Putschisten auch Schußwaffen eingesetzt worden waren, hatte die US-Regierung an Präsident Janukowitsch appelliert, keine Militäreinheiten einzusetzen und überdies die Polizei aus Kiew abzuziehen. Jetzt will Washington anscheinend ein Blutbad anrichten.)
Es ist jedoch zweifelhaft, auf welche Kräfte sich die Junta überhaupt noch stützen kann. Die Armee will wohl großteils nicht kämpfen, die örtliche Polizei steht ihr nicht mehr zur Verfügung und die Söldner, von denen einige hundert im Land sein sollen, reichen für eine derartige Operation nicht aus. Bereits in der zurückliegenden Woche gab es große Ankündigungen, denen jedoch keine Taten folgten. Deshalb gewinnt der neueste Schachzug der USA an Relevanz: Der US-Zerstörer "Donald Cook" ist am Sonntag in den Hafen von Odessa eingelaufen, was wiederum Proteste der Einwohner hervorgerufen hat. Die USA werden sich jetzt möglicherweise direkt an der gewaltsamen Unterdrückung der Proteste gegen den Putsch beteiligen. Zugleich soll Rußland von einem Schutz der bedrohten Menschen abgehalten werden.
Wir könnten in den nächsten Tagen auch den offenen Einsatz polnischen Militärs sehen (verdeckt operieren sie schon lange in der Ukraine). Denn am Sonntag hat der polnische Ministerpräsident Tusk verkündet, er unterstütze den von Turtschinow angekündigten Armee-Einsatz gegen die renitenten Teile der ukrainischen Bevölkerung. Auch Catherine Ashton hat bereits Verständnis für diese Maßnahmen signalisiert. Zur Zeit verstärkt die NATO ihre Kriegsschiffe im Schwarzen Meer.
In der Nacht soll eine Sitzung des UN-Sicherheitsrates stattfinden, doch ist zweifelhaft, daß dort substanzielle Ergebnisse erzielt werden. USA und EU marschieren, wie schon im Februar, wieder im Gleichschritt. Aufgrund der Probleme der ukrainischen Polizei und Armee müssen es jetzt Söldner und eventuell reguläre NATO-Soldaten richten. Die ausländischen Drahtzieher des Putsches vom 22. Februar wollen sich ihre "Investition" nicht vermiesen lassen. Die Ukraine ist ihre Beute und es hat den Anschein, als wollten die Euroatlantiker ihre neue Kolonie mit Klauen und Zähnen verteidigen.
D.h. ferner, daß es jetzt in den westlichen Medien zu einer neuen Propagandaoffensive kommen wird. Die Bürger der Ostukraine sind jetzt nicht nur Separatisten, sondern auch Terroristen und "russische Soldaten". In Kiew war schon wieder von einem Partisanenkrieg gegen die Ostukraine die Rede. Nun denn, wir werden sehen, was die nächsten Tage bringen.
Nachtrag (14. April, 12:55 Uhr)
Heute vormittag ist ein weiteres Ultimatum der Junta verstrichen, ohne daß es in den Regionen Donezk oder Lugansk zu den angekündigten Gewaltmaßnahmen gekommen wäre. Es ist nicht das erste Ultimatum, was folgenlos verstreicht. Dies sagt viel über die Stimmung unter den Putschisten in Kiew. Einerseits schrecken sie, trotz ihrer öffentlich ausgesprochenen Gewaltphantasien, vor massiver Gewaltanwendung zurück - auch, weil ihnen die Kräfte und Mittel dafür fehlen. Andererseits sind sie nicht fähig, in einen echten Dialog mit den Bürgern der Südostukraine einzutreten und vernünftige Verhandlungen zu führen. Kurzum: Die Usurpatoren leben in Agonie. Ihre Scheinwelt, an deren Errichtung die westlichen Sponsoren des Putsches kräftig mitgearbeitet haben, hat keinen Bezug mehr zur Realität. Deshalb können sie die Vorgänge in der wirklichen Welt kaum noch beeinflussen.
Vorhin ist in der Kleinstadt Gorlowka das Polizeirevier von Demonstranten umstellt und dann gestürmt worden. Die Polizei hat sich am Mittag auf die Seite des Volkes gestellt. In der Stadt werden nun auch Barrikaden errichtet. Eine Sensation wurde aus Slawjansk, was seit Samstag komplett unter Kontrolle der Aufständischen steht, gemeldet: Die vor der Stadt zusammengezogenen 25. Luftlandebrigade, ein Eliteverband der ukrainischen Armee, hat Kiew den Gehorsam verweigert und ist auf die Seite der Einwohner und ihrer Selbstschutzkräfte übergegangen. Außerdem konnten die Aufständischen den Flugplatz der Stadt unter Kontrolle bringen. Das dürfte es dann gewesen sein. Selbst wenn die Junta in der Westukraine noch ein paar Polizisten, bewaffnete Nationalisten sowie Söldner zusammenkratzen kann, werden diese Kräfte nicht mehr fähig sein, das Land wieder unter die Knute der Putschisten zu zwingen.
Unterdessen ist es der West- und Zentralukraine ebenfalls zu neuen Zwischenfällen gekommen. In Lwow haben Angehörige von Banden einen Markt gestürmt. Und in Kiew gibt es schon wieder Demonstrationen gegen die Wirtschaftspolitik der Regierung und die damit verbundenen drastischen Kürzungen. Die Slowakei hat sich übrigens am Sonntag aus juristischen Gründen geweigert, die von Kiew gewünschte Rückleitung rußländischen Erdgases durchzuführen. Jetzt wird es wirklich eng für die Putschisten. Daran können auch Besuche des CIA-Chefs und des schwedischen Außenministers nichts ändern.
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Dienstag, 8. April 2014
Die Strafexpedition gegen die Südostukraine hat begonnen (UPD.)
Die Kiewer Junta hat letzte Nacht damit begonnen, den Volksaufstand der Südostukraine gewaltsam niederzuschlagen. Es gab Tote und Verletzte. Zuvor hatte "Präsident" Turtschinow angekündigt, daß gegen die Aufständischen mit Härte vorgegangen werde. "Premierminister" Jazenjuk will alle Demonstranten - und das sind Zehntausende - als "Teilnehmer von Massenunruhen" für mindestens fünf Jahre ins Gefängnis stecken. Und die beiden Rada-Abgeordneten Ljaschko und Farion rufen sogar unverhohlen zur Ermordung der Südostukrainer auf (O-Töne in Videoform siehe hier und hier - gegen diese Politiker werden weder von den USA noch von der EU Sanktionen verhängt!). So startet ein Genozid.
Dabei können sich die Putschisten kaum auf die örtliche Polizei stützen. Diese ist entweder - zu einem kleinen Teil - zu den Aufständischen übergelaufen oder hat sich - zu einem größeren Teil - für neutral erklärt, d.h. die Beamten wollen nicht auf ihre Mitbürger und Nachbarn schießen. Daher hat "Innenminister" Awakow bereits erklärt, es werde in der Polizei der Südostukraine eine große Säuberung geben, weil das Personal im Sinne der Revolution unzuverlässig sei. Einige Beamte wurden bereits in Gewahrsam genommen; "ungehorsame" Polizeidienstellen werden z.T. von juntatreuen Kämpfern gestürmt.
Stattdessen wurden gestern in großem Umfang Polizeikräfte, Einheiten der Nationalgarde (= Maidan-Kämpfer) sowie andere Banditen, namentlich aus dem Rechten Sektor, aus der West- und Zentralukraine nach Charkow, Donezk und Lugansk verlegt (Video). Hinzu kommen offensichtlich - das hat Awakow ebenfalls zugegeben - Söldner von privaten Militärfirmen. Heute wurden in Charkow bewaffnete Kämpfer in schwarzen Overalls festgestellt, die angeblich zur MWD-Sondereinheit "Jaguar" gehören, untereinander jedoch Englisch gesprochen haben. Offenbar trauen die Putschisten und ihre ausländischen Sponsoren den ukrainischen Kräften nicht mehr - eine Befürchtung, die nicht unbegründet ist. Daher die direkte Unterstützung "on the ground".
Nun zu den einzelnen Brennpunkten:
Charkow
Dort war der Aufstand gegen die Putschisten, verglichen mit Donezk und Lugansk, relativ schwach und schlecht organisiert. Viele Bürger der Stadt scheuen offenbar gewaltsame Auseinandersetzungen. Daher konnte die Junta dort punkten. Das von den Bürgern besetzte Gebäude der Gebietsverwaltung wechselte während der Nacht mehrfach den Besitzer. Bei den Kämpfen gab es mehrere Verletzte. Am Morgen hatten Kämpfer des Rechten Sektors, der Nationalgarde sowie Polizisten aus Winniza, Poltawa und Sumy das Gebäude unter Kontrolle gebracht. Ein Teil der Besetzer hatte sich zuvor zurückgezogen, weshalb nur 70 von ihnen festgenommen werden konnten.
Die Gefangenen sind, so das Kiewer Innenministerium, ausschließlich Einwohner der Region Charkow. Soviel zur Behauptung der Junta und ihrer Medien, die Aufständischen wären keine ukrainischen Bürger, sondern rußländische Soldaten und Agenten. Die Inhaftierten - vielleicht sollte man angesichts der Gemengelage eher von Geiseln sprechen, denn eine funktionierende Justiz gibt es in der Ukraine nicht mehr, nachdem gestern der Rechte Sektor das Oberste Gericht in Kiew gestürmt hat - wurden in Gefängnisse in anderen Regionen verbracht, d.h. sie haben zur Zeit keinen Zugang zu einem Rechtsanwalt, auch sind ihre Namen nicht bekannt, ihre Familien wissen also nichts über ihre verhafteten Angehörigen. Es gab zudem mehrere Verletzte.
Im Laufe des heutigen Tages kam es in Charkow erneut zu kleineren Kundgebungen und Auseinandersetzungen. Das Stadtzentrum ist weitgehend abgeriegelt; in der Stadt patrouillieren Kämpfer mit Surmgewehren und MGs. Was dort zur Zeit abläuft, wird von der Junta offiziell als "Anti-Terror-Operation" eingestuft. D.h. jeder Demonstrant ist nicht nur ein Andersdenkender, sondern ein potentieller Terrorist. Während der Unruhen im Januar und Februar hatte es unter Präsident Janukowitsch keinerlei Anti-Terror-Operation gegeben.
Weitere aktuelle Videos aus Charkow: siehe hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier. Wie man darin sehen kann, ist der Widerstandsgeist der Bürger trotz der Repressionsmaßnahmen keineswegs erlahmt. Sie fordern weiterhin die Durchführung einer Volksabstimmung über die Zukunft ihrer Region. (Erstaunlicherweise gibt es keine Videos von dem entscheidenden Sturm am Morgen, obwohl vorher noch Livestreams gelaufen waren. Anscheindend wurden die Kameraleute als erste "neutralisiert".)
Donezk
Dort ist es bis jetzt erstaunlicherweie ruhig geblieben. Das Gebäude der Gebietsverwaltung ist nach wie vor in der Hand der Aufständischen. Die kurzzeitig besetzte SBU-Dienststelle wurde wieder geräumt, nachdem von dort Waffen und relevante Unterlagen abtransportiert worden waren. In der Nacht war es zu einer komischen Situation gekommen, als Junta-treue Rada-Abgeordnete sowie der Oligarch Achmetow auftauchten und das Kommando des Aufstands übernehmen wollten. Doch in der Republik Donezk beginnt man offenbar, sich von Einfluß der Oligarchen zu befreien.
Heute haben die Besetzer nach Verhandlungen einen Teil ihrer Waffen an kiewtreue Polizisten übergeben. Dafür wurden das Verwaltungsgebäude und seine Umgebung mit Barrikaden gesichert (siehe obiges Video). Heute war das Gebäude, zumindest zweitweise, ohne Strom und Wasser. Am Abend haben dort mehrere tausend Bürger versammelt. Für die Nacht oder den frühen Morgen wird mit einem Sturm gerechnet, denn die Junta hatte bereits gestern umfangreiche Kräfte und Mittel nach Donezk gebracht, darunter nicht nur Kämpfer, sondern auch Panzerfahrzeuge. Es sollen mehrere hundert, mit Schußwaffen ausgestattete Kämpfer auf ihren Einsatzbefehl warten, denen gesagt wurde, daß es keine Paragraphen für die Tötung von Separatisten gebe. (Gestern hatte Awakow verlautbaren lassen, er wolle nicht schießen lassen.) Doch die Donezker Aufständischen sind zum Teil bewaffnet, was das Unterfangen der Putschisten schwieriger macht.
(In diesem Amateurvideo aus Donezk kann man übrigens die ARD bei der Arbeit sehen. Der WDR-Journalist beschimpft die Bürger ganz im Stil der Junta als Separatisten.)
Lugansk
Hier steht die Sache der Aufständischen am besten. Ehemalige Offiziere und Afghanistanveteranen haben die Organsiation übernommen und bilden den Kern der Selbstverteidigungskräfte. Diese sind mit erbeuteten SBU-Waffen ausgestattet. Das besetzte SBU-Gebäude ist gesichert, auf den Straßen der Stadt wurden von den Bürgern Barrikaden errichtet (siehe das Video über diesem Abschnitt). Mehrere hundert bis tausend Menschen befinden sich am SBU-Gebäude (siehe dieses Video vom Abend des 08.04.).
Daher dürfte die Junta in Lugansk am härtesten zuschlagen, um ein blutiges Exempel zu statuieren, welches die übrigen rebellischen Regionen abschrecken soll. Heute wurden Schützenpanzerwagen und möglicherweise auch Kampfpanzer in die Stadt verlegt. Zudem wurde in Teilen der Stadt der Strom abgeschaltet - typisches Zeichen für eine bevorstehende Attacke. Lugansk ist, ebenso wie Donezk, weitgehend von der Außenwelt abgeriegelt. Hierfür eignen sich die Kräfte der neugeschaffenen Nationalgarde, deren Kampfwert ansonsten ziemlich gering ist.
Nikolajew
In der südukrainischen Schiffbauerstadt waren die letzten 24 Stunden am blutigsten. Kämpfer des Rechten Sektors haben ein Zeltlager von Antimaidan-Aktivisten zerstört. Dabei wurden seitens der "europafreundlichen Neonazis" Schußwaffen und Pyrotechnik unmittelbar gegen unbewaffnete Menschen eingesetzt (siehe obiges Video). Im Ergebnis ist ein Bürger gestorben und weitere, angeblich bis zu zehn, wurden verletzt (siehe das Video unter diesem Abschnitt).
Währenddessen haben Polizeibeamte danebengestanden und haben untätig zugesehen. D.h. die Banditen haben im Einverständnis mit der Polizeiführung gehandelt. Mit anderen Worten: Die "demokratische" Junta in Kiew hat genau das gewollt. Heute haben die Kämpfer eine Fabrik in Nikolajew besetzt.
Odessa
Auch in der Hafenstadt am Schwarzen Meer hat das Putschisten-Regime seit gestern die Zügel angezogen. Erneut steht nicht die wenig zuverlässige Polizei in der ersten Reihe, sondern maskierten Schläger diverser Maidan-Banden. Im untenstehenden Video ist zu sehen, wie Mitglieder des Rechten Sektors einen jungen Mann, der ein Georgsband an der Jacke trägt, nicht nur zusammenschlagen, sondern zusammentreten. Das ist die widerliche Fratze der "westlichen Werte", die sich im Augenblick in der Ukraine zeigt.
Gestern haben in Odessa die Banditen im Namen der "europäischen Integration" die Losung "Moskali na noshi" skandiert (Videobeweis, ab 00:56). D.h. sie wollen alle russischsprachigen Einwohner der Ukraine, die sog. "Moskowiter", "ans Messer" bringen. Ein weiterer, offener Aufruf zum Völkermord!
Polizei und SBU sollen übrigens ihre Waffenlager in Odessa leeren und den Inhalt nach Kiew verbringen. Offenbar befürchtet man, daß die Waffen sonst jenen Bürgern, die nicht zur Unterwerfung bereit sind, in die Hände fallen könnten.
Die Angriffe auf Berichterstatter haben sich unterdessen verschärft. Am 7. und 8. April wurden nicht nur erneut Mitarbeiter russischsprachiger Medien ausgewiesen, sondern auch ein Kameramann der ARD, der über den Flughafen Donetsk einreisen wollte, sowie ein Reporter der Zeitschrift Forbes. Journalisten, die noch in der Region tätig sind, arbeiten oft unter halbkonspirativen Bedingungen, sofern sie nicht, wie die meisten deutschen Medien, offen auf seiten der Junta stehen. Offenkundig sind die Putschisten nervös und wollen bei ihrer Strafexpedition gegen die Südostukraine möglichst wenig Augenzeugen.
Wir erinnern uns an den Januar und Februar, als die heutigen Minister selbst noch Aufständische waren. Damals hatten ausländische Regierungen zu ihren Gunsten offen interveniert, hatten gefordert, daß sie in besetzten öffentlichen Gebäuden bleiben können. Namentlich Außenminister Steinmeier hatte außerdem mehrfach intensiv die Amnestierung von Mördern und anderen Gewalttätern gefordert und diese letztlich auch durchgesetzt. Bleibt abzuwarten, wie sie fürderhin mit den Gewaltexzessen ihrer ukrainischen Kumpane umgehen werden.
Im Südosten wird es jedenfalls weiterhin Blutvergießen und Massenverhaftungen geben. Dafür sind die Maidan-Anhänger viel zu aufgehetzt. Sie leben in einer Psychose und wollen alle Bürger, die anderer Meinung als sie sind, einfach nur noch umbringen oder, sofern sie Gnade walten lassen, zumindest für lange Jahre inhaftieren.
Nachtrag (9. April, 16:00)
In Charkow hat sich heute eine paradoxe Situation ergeben. Etwa 300 Angehörige der Bereitschaftspolizei-Einheit "Berkut" sollten von Putschisten-treuen Kräften entwaffnet werden, weil sie sich geweigert hatten, gegen ihre eigenen Mitbürger vorzugehen. Um die Beamten zu schützen, haben sich heute Einwohner vor deren Kaserne versammelt und bilden dort eine Art lebenden Schutzschild.
Am Mittwochvormittag hat zudem "Innenminister" Awakow angekündigt, daß die Lage in der Ostukraine binnen 48 Stunden bereinigt werde, entweder durch Verhandlungen oder durch Gewalt. Daß das keine leeren Worte sind, zeigen diese Bilder von Schützenpanzern in Saporoshje, hunderte Kilometer von der Staatsgrenze entfernt. Auch aus dem Gebiet Donezk wird die neuerliche Verlegung von Panzertechnik gemeldet. Und in Lugansk wurden mehrere Krankenhäuser massiv mit frischen Medikamenten und Blutkonserven versehen.
Die Putschisten fühlen offenbar, daß ihnen die Luft ausgeht. Denn auch die Westukraine haben sie nur bedingt unter Kontrolle. Gestern haben Demonstranten in Lwow die Staatsanwaltschaft gestürmt. Hinzu kommt der neue Gaskrieg. Am Freitag hatte das Regime von Moskau einen neuen Kredit in Höhe von zwei bis drei Milliarden Dollar verlangt. Außerdem weigert sich Kiew, seine Gasrechnungen der letzten Monate zu bezahlen. Damit summieren sich allein die Gasschulden gegenüber Rußland auf 2 Milliarden USD. Ferner sollen die Putschisten heute angeblich verlautbart haben, sie würden demnächst kein rußländisches Erdgas mehr in Richtung EU weiterleiten. Anscheinend wollen sie wirklich einen großen Knall herbeiführen.
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Im Südosten wird es jedenfalls weiterhin Blutvergießen und Massenverhaftungen geben. Dafür sind die Maidan-Anhänger viel zu aufgehetzt. Sie leben in einer Psychose und wollen alle Bürger, die anderer Meinung als sie sind, einfach nur noch umbringen oder, sofern sie Gnade walten lassen, zumindest für lange Jahre inhaftieren.
Nachtrag (9. April, 16:00)
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Am Mittwochvormittag hat zudem "Innenminister" Awakow angekündigt, daß die Lage in der Ostukraine binnen 48 Stunden bereinigt werde, entweder durch Verhandlungen oder durch Gewalt. Daß das keine leeren Worte sind, zeigen diese Bilder von Schützenpanzern in Saporoshje, hunderte Kilometer von der Staatsgrenze entfernt. Auch aus dem Gebiet Donezk wird die neuerliche Verlegung von Panzertechnik gemeldet. Und in Lugansk wurden mehrere Krankenhäuser massiv mit frischen Medikamenten und Blutkonserven versehen.
Die Putschisten fühlen offenbar, daß ihnen die Luft ausgeht. Denn auch die Westukraine haben sie nur bedingt unter Kontrolle. Gestern haben Demonstranten in Lwow die Staatsanwaltschaft gestürmt. Hinzu kommt der neue Gaskrieg. Am Freitag hatte das Regime von Moskau einen neuen Kredit in Höhe von zwei bis drei Milliarden Dollar verlangt. Außerdem weigert sich Kiew, seine Gasrechnungen der letzten Monate zu bezahlen. Damit summieren sich allein die Gasschulden gegenüber Rußland auf 2 Milliarden USD. Ferner sollen die Putschisten heute angeblich verlautbart haben, sie würden demnächst kein rußländisches Erdgas mehr in Richtung EU weiterleiten. Anscheinend wollen sie wirklich einen großen Knall herbeiführen.
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Dienstag, 25. Juni 2013
Ein Spionagefall als Rührstück und Lachnummer

Der Flughafen Moskau-Scheremetjewo, in dessen Transitbereich Snowden sich im Augenblick aufhalten soll.
Der Fall des kürzlich desertierten
NSA-Mitarbeiters Edward Snowden hat in den letzten Tagen unerwartet weite Kreise
gezogen. Zunächst tauchte er in Hongkong auf, wo sich die Regierung der USA
sofort an seine Fersen heftete und seine Auslieferung beantragte. Dann verließ
er China, um über Moskau vermutlich nach Lateinamerika zu fliegen. Spätestens
an dieser Stelle wird die Sache zur Lachnummer für Washington.
Bereits der
Auslieferungsantrag an China war absurd. Warum sollte der Staat, der für weite
Teile der politischen Klasse in den USA der Hauptfeind ist (und gegen den
entsprechend gearbeitet wird), seinen Gegnern am Ostufer des Pazifik den
Gefallen tun und einen abgängigen Geheimdienstler zurückschicken? Welcher vernünftige
Grund spräche dafür? Viel besser und logischer ist es doch, ihn selbst
abzuschöpfen, verbunden mit der Zusage der Nichtauslieferung. Warum sollte sich
die Regierung in Peking daran stören, daß amerikanische Staatsgeheimnisse
öffentlich bekannt werden? In den USA nimmt man insofern doch auch keine
Rücksicht auf andere Staaten.
In Washington hätte man nun
zur Besinnung kommen und trotz allem Ärger die in solchen Fällen üblichen
Maßnahmen ergreifen müssen: Schadensbegrenzung innerhalb der Geheimdienste, öffentliche
Verdammung Snowdens, Propaganda gegen die Enthüllungspresse („Gefährdung der
nationalen Sicherheit“) und Einleitung einer (verdeckten) Fahndung, um des
Deserteurs vielleicht doch noch irgendwie habhaft zu werden. Stattdessen
forderte die US-Regierung allen Ernstes auch von Russland, auf dessen
Staatsgebiet Snowden mittlerweile eingetroffen war, dessen Auslieferung.
Als sie dies hörten, wussten
viele Russen nicht, ob sie über den Witz herzhaft lachen oder sich über die
Dummheit der Amerikaner wundern sollten. Als in den letzten Jahren mehrere
rußländische Geheimdienstoffiziere unter Mitnahme von Geheimakten in die USA
gegangen sind, hat Moskau sich darüber nur hinter vorgehaltener Hand empört. Von
einer Auslieferung war gar keine Rede. Natürlich wurden die Verräter auch dort
verdammt, aber man ist sich in Rußland darüber im Klaren, daß auch innerhalb
der Nachrichtendienste mit Verrat gerechnet werden muß. Er gehört eben zum
Geschäft – sehr unschön zwar, aber nicht ganz unnatürlich. Dumm gelaufen … Kein Geheimdienst dieser Welt kann es sich leisten, wertvolle Überläufer zurückzuschicken, allein schon, um zukünftig die eigene Position in der Branche des Nachrichtenhandels nicht zu verschlechtern.
Ganz anders das Verhalten in
Washington. Dort erwartet man allen Ernstes, daß Rußland großzügig auf seine
eigenen Sicherheitsinteressen verzichtet und Snowden nicht abschöpft, sondern
ausliefert. Doch welcher Abwehrspezialist würde sich die einmalige Chance auf
ein Gespräch mit solch einer Quelle entgehen lassen? Und warum sollte er auch?
Umso mehr, als erst vor wenigen Wochen ein US-Spion in Moskau aufgeflogen war und des Landes verweisen wurde. Auf diesen Vorfall hatte die amerikanische Presse
überaus hysterisch reagiert und der Regierung der RF vorgeworfen, sie
leide unter paranoider Angst vor Spionen und würde ausländische Spionage
erfinden, um ihr eigenes Volk einzulullen. Doch die causa Snowden liefert jetzt
den Beweis, daß an den Befürchtungen der Abwehrdienste anderer Staaten
hinsichtlich der von den USA betriebenen Aufklärung nicht paranoid sind und
daß die Aktivitäten von Amerikanern und Briten eher unterschätzt wurden.
Theoretisch könnten die
Russen natürlich dem amerikanischen Begehren nachkommen und Snowden ausliefern.
Doch warum sollten sie das ihnen zufällig zuteil gewordene Geschenk verschmähen?
Zumal die USA ihrerseits keinerlei Hemmungen haben, rußländische
Deserteure bei sich aufzunehmen. Außerdem haben die Sicherheitsbehörden der
Vereinigten Staaten ihre Partner in Rußland nach dem Terroranschlag in Boston
schwer düpiert, als sie – trotz der konkreten und mehrfachen Hinweise auf die
Brüder Zarnajew – schwere Vorwürfe gegen die rußländischen Behörden erhoben. Das
Ziel dieses Manövers – Ablenken vom Versagen des FBI – war leicht zu
durchschauen, doch in den amerikanischen Medien sind im Zweifelsfall immer die
Russen die Bösen, weshalb man bereitwillig mitgemacht hat. Damals hat Moskau
aus Höflichkeit erst spät auf die Anwürfe reagiert und eigene Informationen öffentlich gemacht, um die Regierung Obama nicht zu sehr zu düpieren.
Doch die Ausweisung des spionierenden Diplomaten kurz darauf hat gezeigt, daß
die russische Langmut nicht grenzenlos ist.
Die bloße Vernunft müßte der
US-Regierung eigentlich eingeben, daß ihr Auslieferungsansinnen nicht nur absurd, sondern
außerdem lächerlich ist. Doch scheinen manche Amerikaner dermaßen von sich eingenommen zu sein („god’s own country“), daß ihnen solche Gedanken nicht kommen. Sie sehen sich selbst als die gutmütigen Beherrscher der
Welt, denen alle anderen Staaten zu Diensten zu sein haben. Wenn dem nicht so
ist und eine andere Regierung ganz „störrisch“ ihre eigenen Interessen
verfolgt, dann stellt sie sich gegen das Gute in der Welt. Sonach sind
selbstverständlich auch die anderen Staaten an sämtlichen Konflikten und Problemen schuld.
Ein neuerlicher Tiefpunkt im
deutschen Staatsfernsehen war am gestrigen Abend erreicht, als die Tagesthemen
diese seltsame Blickweise übernahmen und aus dem Fall Snowden ein Rührstück in den internationalen Beziehungen machten.
Statt nüchtern die Person Snowdens, seine Flucht und die Interessenlage der wohl eher
unfreiwillig involvierten Staaten zu analysieren, wird die Angelegenheit
emotional aufgeladen. Für die drei ARD-„Journalistinnen“ Caren Miosga, Ina Ruck
und Tina Hassel bewegt sich die internationale Politik auf derselben Ebene wie
eine Herzschmerzserie im Vorabendprogramm.
Da wird wieder auf den
ewigen Bösewicht Wladimir Putin geschimpft, der liebreich „die ausgestreckte
Hand“ des guten Onkels Barack Obama immer so brüst zurückweisen würde. Daß Putin
als Präsident – ebenso wie Obama – immer die (Sicherheits-)Interessen seines
Staates im Auge hat (und haben muß!), wird wortlos übergangen. Auch die in den
letzten zwei Jahren bekanntgewordenen Spionagefälle der Briten und Amerikaner
in Rußland werden mit keiner Silbe erwähnt. Stattdessen wähnt die ARD schon
wieder eine sinistre Verschwörung der Russen, mit dem Ziel, von ihren eigenen
Menschenrechtsverletzungen abzulenken. Daß diese vermeintlichen Verletzungen
auch in den Rechtssystemen der BRD und anderer „westlicher“ Staaten enthalten
sind, interessiert die ARD wiederum nicht.
Heute hat der Sender mit einem Kommentar von Horst Kläuser noch einmal nachgelegt: Snowden lasse sich
mit den Feinden der Freiheit ein und gefährde Bürgerrechtsgruppen. Wie heißt es
so schön: Alle lieben den Verrat (auch die ARD, denn Snowdens Enthüllungen
haben auch ihr viel Stoff geliefert), aber niemand liebt den Verräter. Außerdem
respektiert Snowden nicht die ARD-interne Bösartigkeitsmatrix: Das, was sein
Ex-Arbeitgeber tut, sei zwar schlimm, aber bei weitem nicht so schlimm wie die
Verhältnisse in China oder Rußland. Deshalb müsse gegen diese Staaten auch mit
geheimdienstlichen Mitteln gekämpft werden, um den Mächten des Guten zum Sieg
zu verhelfen. Kalter Krieg 2.0.
Samstag, 27. August 2011
Geheimdienste der BRD und RF im Vergleich
Vor wenigen Wochen ist eine Monographie erschienen, die erstmals einen rechtswissenschaftlich fundierten Vergleich zwischen den geheimen Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland und der Rußländischen Föderation anstellen will: „Die Nachrichtendienste Deutschlands und die Geheimdienste Rußlands – ein Vergleich“ von Patrick Spitzer. Da anspruchsvolle und inhaltlich korrekte Darstellungen der rußländischen Sicherheitsbehörden in deutscher Sprache sehr selten sind, soll Spitzers Dissertation nachfolgend eingehender behandelt werden als es sonst bei Rezensionen hier auf Backyard Safari üblich ist.1. Definitionsprobleme
Wie es sich für einen guten Wissenschaftler gehört, definiert Spitzer zunächst seine Kernbegriffe. Doch dabei treten bereits die ersten Schwierigkeiten auf, die sich durch die gesamte Abhandlung ziehen. In Rußland seien, so Spitzer, „Geheimdienste“ am Werk, die nach einer klassischen Definition nicht nur Informationen sammeln, sondern auch selbst aktiv tätig werden, um Einfluß zu nehmen. Demgegenüber wären die bundesdeutschen Dienste seit 1945 ihres operativen Elements verlustig gegangen, d.h. sie betrieben ausschließlich Informationssammlung und -analyse (S. 12). Mithin seien sie reine „Nachrichtendienste“ (deshalb auch der gestelzt wirkende Titel des Buches).
Diese Betrachtung erscheint, mit Verlaub, infantil, denn selbstverständlich sind auch die deutschen Dienste um Einflußnahme bemüht. Sei es im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (z.B. Ausbildung für fremde Staaten, Verhandlungen zwischen Israel und Palästinensern usw.) oder im Inland durch den Verfassungsschutz (hier sei nur die aktive Beeinflussung der rechtsextremen Szene zu nennen, die im Jahr 2003 zum Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens vor dem BVerfG geführt hat). Schon auf den ersten Seiten kann man erkennen, daß der Blick des Autors auf seine Untersuchungsgegenstände ein wenig getrübt ist.
2. Die deutschen Geheimdienste
Bevor er sich den Behörden der RF zuwendet, stellt Spitzer die Dienste der BRD vor. Seine Darstellung ist eine gute Zusammenfassung der aktuellen Literatur. Besonders hervorzuheben ist die Behandlung des Trennungsgebotes. Zutreffend stellt Spitzer dar, daß diesem Gebot auf Bundesebene kein verfassungsrechtlicher Rang zukommt, es also zur Disposition des Gesetzgebers steht. Leider vermag er – so wie viele deutsche Juristen – nicht, sich geistig aus dem Bannkreis dieses Trennungsgebots, das es in dieser Form wohl nur in der Bundesrepublik Deutschland gab und gibt, zu befreien. Es spukt also auch in den späteren Kapiteln noch im Buch herum.
Im übrigen neigt der Autor generell zu einer idealisierten Darstellung der deutschen Geheimdienste. So erfährt der Leser mit Erstaunen, daß der BND bei seiner Auslandsaufklärung nicht etwa finstere Spionage, sondern Verfassungsschutz – also etwas positives – betreibe (S. 20 ff.). Indem er den Verfassungsschutz-Begriff auch auf die weltweite Spionage erweitert, begeht der Autor denselben Fehler, den er weiter hinten dem Gesetzgeber der RF vorwirft: Er schafft eine extrem weite Aufgabenbeschreibung.
Das Hauptanliegen von Spitzer ist die Darstellung der Sicherheitsdienste der RF. Dies geht leider nicht ohne erhebliche Probleme vonstatten.
3. „Äpfel“ und „Birnen“
Eines der größten Probleme, welches die gesamte Untersuchung beeinträchtigt, ist die ungleiche Vergleichsbasis.
Auf deutscher Seite werden lediglich die 17 Verfassungsschutzbehörden, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst – also die klassischen Geheimdienste – einbezogen. Völlig außer Betracht bleiben das Bundeskriminalamt, die 16 Landeskriminalämter, das Zollkriminalamt, die Bundespolizei (ehem. BGS), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Aufklärungsdienststellen der Bundeswehr. Viele dieser Behörden dürfen mittlerweile ebenfalls typisch nachrichtendienstliche Mittel wie etwa V-Leute sowie Telefon- und Wohnraumüberwachung einsetzen. Mithin hat auch in der BRD das Trennungsgebot nicht verhindern können, daß in den letzten Jahren eine Vernachrichtendienstlichung der Polizei stattgefunden hat.
Dieses Problem wird von Spitzer nicht diskutiert, weshalb der Rezensent nur darüber spekulieren kann, weshalb er diese „Zwitterbehörden“ aus Polizei und Geheimdienst ausgeblendet hat.
Demgegenüber werden auf rußländischer Seite alle Nachfolgebehörden des früheren sowjetischen KGB dargestellt: der Föderale Sicherheitsdienst (FSB), der Föderale Wachdienst (FSO), der Auslandsaufklärungsdienst (SWR) und die Militäraufklärung GRU. Dabei bleibt jedoch schleierhaft, warum vom Autor gerade diese (und zwar nur diese) Behörden ausgewählt worden sind. Was macht z.B. den Personen- und Objektschutz, der dem FSO obliegt, zu einer Geheimdienstaufgabe? Hier hätte sich ein Vergleich mit der Sicherungsgruppe des BKA angeboten, der jedoch unterbleibt. Ebenso bleibt schleierhaft, wieso Spitzer fast im gesamten Buch so tut, als sei der Grenzschutz in der RF eine „Geheimdienst“-Tätigkeit. Als es jedoch konkret wird, erfährt der überraschte Leser, daß der Autor auf die grenzschutzspezifischen Befugnisse im Rechtsvergleich nicht weiter eingehen will (S. 345). Warum wird der Grenzschutz dann überhaupt als Geheimdienst tituliert? Womöglich wollte sich Spitzer auch nur vor dem eigentlich notwendigen Vergleich mit der deutschen Bundespolizei „drücken“.
Aus nicht ersichtlichen Gründen verzichtet der Autor zudem auf eine Darstellung der Drogenkontrollbehörde FSKN, obwohl deren rechtliche und organisatorische Stellung stark dem FSB, FSO und SWR ähnelt. Auch die übrigen Sicherheitsbehörden, insbesondere die dem Innenministerium unterstehenden, werden nicht behandelt, wenn man von einer kurzen Erwähnung auf S. 349 absieht. Das von Spitzer behauptete Chaos in der Sicherheitsarchitektur hätte sich aufgelöst, wenn er das in der Praxis besonders relevante Ermittlungskomitee mit betrachtet hätte. Doch diese Dienststelle wird nicht einmal erwähnt.
Diese ungleiche Darstellung belastet die gesamte Untersuchung, denn ein sinnvoller Organisations- und Rechtsvergleich zwischen der Sicherheitsarchitektur der RF und der BRD ist so nicht möglich. Mithin verwundert es nicht, daß Spitzers Darstellung ständig hinkt.
Besser wäre es gewesen, zunächst die rußländische Sicherheitsarchitektur in ihrer Gesamtheit darzustellen und danach, darauf aufbauend, in ausgewählten Bereichen die Rechtsgrundlagen zu vergleichen. Z.B. welche Aufgaben und Befugnisse hat die Spionageabwehr in beiden Staaten? Oder: Welche Aufgaben und Befugnisse haben die Personenschützer des Staatschefs?
Spitzers Vorgehen, etwa den FSB vor allem mit den Verfassungsschutzbehörden zu vergleichen geht fehl; zumindest müßte er das BKA mit einbeziehen. In anderen Staaten sind die Sicherheitsbehörden oft anders organisiert als hierzulande, deshalb muß man sich von einer „typisch deutschen“ Betrachtungsweise lösen. Sinnvollerweise kann man dann nicht verschiedene Behörden direkt miteinander vergleichen, sondern nur ihre jeweiligen Tätigkeitsfelder. Um das obige Beispiel weiterzuführen: Sowohl in Rußland als auch in den USA existieren zwei Bundesbehörden, die (u.a.) sowohl für die Verbrechensbekämpfung als auch für die Spionageabwehr zuständig sind (FSB und FBI). Jeder Vergleich dieser Behörden nur mit dem deutschen Verfassungsschutz muß somit zwangsläufig scheitern, wenn man das Bundeskriminalamt außen vor läßt.
M.a.W.: Die Behörde FSB hat die Tätigkeitsfelder A, B und C und man muß sie auf diesen Feldern einzeln mit der jeweils zuständigen deutschen Behörde vergleichen. Dann ließe sich auch der extensive, absurd weite Geheimdienstbegriff, den Spitzer verwendet, vermeiden. Auf S. 321 spricht er von Geheimdiensten mit Polizeiaufgaben – zutreffender wäre die Formulierung „Behörden mit nachrichtendienstlichen und polizeilichen Funktionen“ gewesen. In Rußland selbst ist ohnehin kaum von Geheim- oder Nachrichtendiensten, sondern – angemessen – von „Spezialdiensten“ oder, allgemeiner, von Rechtsschutzorganen die Rede.
Ironischerweise kommt auch Spitzer an der soeben skizzierten Alternativmethode nicht vorbei. Er wendet sie jedoch nur auf der Mikroebene an, leider nicht auch auf der Makroebene.
Deshalb werden die Leser, die sich vom hier behandelten Buch eine Einführung in die Sicherheitsarchitektur der RF erhoffen, enttäuscht werden. Dies hängt auch damit zusammen, daß die Darstellung in sich nicht immer stimmig ist, der Autor sich z.T. sogar selbst widerspricht und an vielen Punkten deutlich wird, daß er seinen Untersuchungsgegenstand, die rußländischen Sicherheitsbehörden, nicht hinreichend durchdrungen und verstanden hat. Zudem fehlt ihm offenbar – sowohl in der BRD als auch in der RF – oft das Verständnis für die praktischen Aspekte der Behördentätigkeit. Dies soll nachfolgend an einigen Beispielen werden.
4. GRU
Leider vermag es Spitzer nicht, den Charakter und die Organisationsstruktur der Hauptverwaltung für Aufklärung des Generalstabes (GRU) zu erfassen. Diese Militärbehörde ist für die gesamte Aufklärung im Bereich der Streitkräfte zuständig – und ohne Informationen sind selbige schlicht handlungsunfähig. Der Zuständigkeitsbereich der GRU reicht vom Aufklärungsoffizier auf Bataillons- und Brigadeebene über Einheiten der Truppen- und Fernmeldeaufklärung bis hin zu Spezialkräften (Speznas) und dem eigentlich geheimen Nachrichtendienst, der sog. Agenturaufklärung.
Deshalb überrascht es, daß Spitzer auf S. 320 zu behaupten, die GRU würde – rechtswidrig – auch im Inland in den Militäreinheiten der Militärbezirke „spionieren“. Es ist eine kühne und zugleich absurde These, die weltweit üblichen Aufklärungselemente der mittleren und unteren militärischen Ebenen wären Einrichtungen zum Zwecke der Inlandsspionage. Zudem bestimmte sich ihre Tätigkeit im Tschetschenienkonflikt gewiß nicht nach dem Auslandsaufklärungsgesetz, sondern – wie die Verwendung aller dem Verteidigungsministerium unterstehenden Kräfte und Mittel im Inland – nach anderen Rechtsgrundlagen.
Noch abenteuerlicher wird seine Darstellung auf S. 267:
„Unterstützt wird die Abteilung für die elektronische Aufklärung durch mobile „Unterabteilungen besonderer Bedeutung“ ([…] osnaz), die bei Militäreinsätzen die Aufgaben der sechsten Abteilung zum Teil übernehmen können. Ob die Spezialeinheiten daneben an Sabotageaktionen und militärischen Handlungen teilnehmen, ist unklar.“Das, was der Autor hier beschrieben hat, ist vor allem ihm selbst, aber sonst keinem Fachmann unklar, weil er zwei Kategorien vermischt, die getrennt betrachtet werden müssen. Das sind erstens die Truppeneinheiten für Fernmeldeaufklärung und Eloka auf Ebene der Militärbezirke, die zwar im weitesten Sinne auch der GRU unterstehen, aber organisatorisch eigenständig sind und einem anderen Kommando unterstehen. Zweitens meint er die Einheiten der Spezialaufklärung, umgangssprachlich Speznas genannt. Diese Spezialkräfte i.e.S. sind in Brigaden zusammengefaßt, die bis zum vergangenen Jahr direkt der GRU unterstanden und heute ebenfalls den Militärbezirken bzw. den operativ-strategischen Kommanden zugeordnet sind.
All dies ist kein geheimes Spezialwissen, sondern läßt sich zahllosen öffentlich zugänglichen Quellen entnehmen. Insbesondere über die Speznas, aber auch über die übrigen Bereiche der GRU liegen mittlerweile zahlreiche Abhandlungen in russischer Sprache vor (vgl. u.a. hier). Man müßte sie nur lesen – was Spitzer vermutlich versäumt hat.
5. FSO und FSB
Dem Föderalen Wachdienst (FSO) obliegen primär die Aufgaben des Personen- und Objektschutzes sowie der Regierungskommunikation. Deshalb bleibt unverständlich, warum Spitzer ihn explizit als Geheimdienst tituliert. Damit wird der Eindruck erweckt, der FSO sei eine omnipotente Behörde. Erst sehr viel später verrät der Autor nebenbei, daß sich die Befugnisse des FSO räumlich weitestgehend nur auf die zu schützenden Personen und Liegenschaften erstrecken – und damit der Aufgabe angemessen sind.
Schwerwiegender ist ein Übersetzungsfehler. Die maßgebliche Rechtsgrundlage des FSO, das föderale Gesetz für die staatliche Bewachung, wird von ihm im Deutschen als Staatsschutz-Gesetz bezeichnet. Dieser Mangel muß beim Leser zwangsläufig zur (weiteren) Verwirrung führen, denn der Begriff Staatsschutz ist hierzulande gänzlich anders definiert (man denke an die §§ 80 ff. StGB) und wird vom Autor an anderer Stelle im Buch auch in diesem typisch deutschen Sinn verwendet.
Die Phantasie des Autors geht schließlich mit ihmdurch, wenn er auf S. 377 meint, Art. 15 Punkt 14 des Gesetzes über die föderale Bewachung erlaube dem FSO die Gründung von „Tarnfirmen“. Mithin sei er ein klassischer Geheimdienst. Tatsächlich geht es in dieser Rechtsnorm um die Gründung von nichtkommerziellen Wirtschaftsabteilungen zur Erfüllung der FSO-eigenen Aufgaben. Welche dies sind, hat Spitzer selbst zuvor aufgezählt: die Unterhaltung des Regierungsfuhrparks und die Bewirtschaftung (inklusive Beköstigung) einiger der von der Behörde zu schützenden Objekte. Um aus diesem offensichtlichen Zusammenhang auf geheim operierende Tarnfirmen zu kommen, muß man wohl der „Spionomanie“ verfallen sein.
Ebenso unsinnig – und damit ein neuerliches Zeugnis von Spitzers blühender Phantasie – ist seine Einlassung auf S. 344. Bezugnehmend auf Art. 11 FSB-Gesetz, wonach der Grenzdienst die ökonomischen und anderen Interessen der RF schützen soll, erklärt der Autor, diese Norm sei ein Indiz für die „Spionagetätigkeit“ des Grenzschutzes. Dabei bezieht sich diese Formulierung auf dem Schutz der Ressourcen in den Territorialgewässern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone. In diesem Sinne wird sie in der russischen Literatur regelmäßig gebraucht (vgl. z.B. W. W. Tereschtschenko: Na ochrane rubeshej otetschestwa, Moskau 2008, S. 428 ff.) und es besteht kein Grund, dort etwas besonders geheimnisvolles hineinzudeuten. Komischerweise hat Spitzer selbst einige Seiten zuvor auf diesen Tatbestand hingewiesen (S. 294). Daß er nicht fähig ist, ihn im folgenden korrekt zu interpretieren, bestärkt den Rezensenten in seiner Auffassung, daß der Autor seinen Untersuchungsgegenstand nur ungenügend durchdrungen hat.
Das nächste Beispiel für Spitzers oberflächliche Kenntnisse ist auf S. 207 zu finden:
„Der Dienst [der FSO] war [Anfang der 1990er Jahre] mit […] eigenen Spezialeinheiten „Alfa“ und „Vympel“ ausgestattet.“Das ist nicht zutreffend, weshalb Widerspruch angzeiegt ist. Die Spezialeinheit „Alfa“ hat immer dem FSB bzw. dessen Vorgängerbehörden unterstanden. „Vympel“ gehörte 1992/93 kurzzeitig zum FSO-Vorgänger GUO und gab danach bis 1995 ein „Gastspiel“ im Innenministerium; seither gehört auch sie zum FSB (vgl. hier, hier und hier). Der Autor hätte auch insoweit gut daran getan, russische Literatur heranzuziehen, anstatt sich auf zweifelhafte englischsprachige Veröffentlichungen zu stützen.
6. Auslandstätigkeit der Sicherheitsbehörden
Ein weiteres Beispiel, das offenlegt, wie wenig sich Spitzer in die Sicherheitsarchitektur Rußlands und die einschlägigen Rechtsnormen (denen eigentlich sein Hauptaugenmerk galt) eingearbeitet hat, ist auf S. 276 zu finden. Dabei bezieht er sich auf Artikel 9 Absatz 5 des Sicherheitsgesetzes der RF, der den Sicherheitsbehörden aufgibt, sich an Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Ausland zu beteiligen, soweit dies im Einklang mit völkerrechtlichen Verträgen, denen die RF beigetreten ist, geschieht. Der Autor meint dazu:
„Spätestens anhand dieser Bestimmung werden die Nachteile einer allgemeinen Festlegung von „Funktionen“ für alle Sicherheitsdienste der RF deutlich: Weder werden alle Geheimdienste im Ausland tätig (das traditionell nur der SVR und die GRU) noch geht es bei der von Geheimdiensten im Ausland ausgeübten Spionage um die „Beteiligung an Maßnahmen“ im Rahmen von internationalen Verträgen.“Spitzer hat zwar bei seiner Einordnung der Auslandsspionage völlig recht, doch verkennt er die Bedeutung dieser aus dem Jahr 1992 stammenden Norm zur Gänze. Denn es geht hierbei gerade nicht um Spionage, sondern um zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. Hier ist insbesondere auf die im Dezember 1991 gegründete Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) zu verweisen. In deren 1993 angenommener Satzung vereinbaren die Mitgliedsstaaten auch eine Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, insbesondere auf dem Gebiet des Grenzschutzes. Darauf aufbauend hat der Grenzdienst der RF jahrelang aktiv mit den Behörden der übrigen Mitglieder zusammengearbeitet. Am intensivsten war dies in Tadshikistan, wo die rußländischen Grenzwächter bis 2005 auch die aktive Verteidigung der Grenze gegen Islamisten und Drogenschmuggler übernommen hatten. So lange brauchte die Regierung in Duschanbe, um eigene effektive Grenzeinheiten aufzustellen. (Vgl. dazu z.B. Tereschtschenko, a.a.O., S. 398 ff.)
Weitere Beispiele für den Anwendungsbereich von Art. 9 Abs. 5 Sicherheitsgesetz-RF sind das Anti-Terror-Zentrum der GUS sowie die z.T. sehr intensive sicherheitsbehördliche Kooperation im Rahmen der Organisation des Vertrages über kollektive Sicherheit (OVKS/CSTO) und der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ/SCO). Schließlich sind die internationalen Aktivitäten des FSKN zur Bekämpfung des von Afghanistan ausgehenden Drogenschmuggels zu nennen, wobei u.a. mit US-Behörden zusammengearbeitet wird.
Folglich kann keine Rede davon sein, diese Bestimmung im Sicherheitsgesetz wäre faktisch bedeutungslos oder würde sich auf die Auslandsaufklärung beziehen. Auch in Rußland hat man erkannt, daß sich Sicherheit heute nicht mehr isoliert gewährleisten läßt, sondern daß es dazu internationaler Kooperation bedarf. Der einzige, der dies nicht erkannt hat, ist Patrick Spitzer.
7. Sicherheitsbegriff
Damit ist einer der Hauptkritikpunkte des Autors an der rußländischen Gesetzgebung angesprochen. Er beklagt, es gäbe einen viel zu weiten, ufer- und konturlosen Sicherheitsbegriff (insbesondere S. 220 ff.). Dabei verkennt er jedoch dreierlei. Erstens findet sich der Begriff auch in bundesdeutschen Sicherheitsgesetzen. Zweitens ließe sich der Begriff sehr wohl operabel gestalten, wenn man denn bereit wäre, sich auf ihn einzulassen und auszulegen.
Drittens – und das ist das schwerste Manko – zeigt Spitzer, daß die ebenfalls hierzulande geführte Debatte um den erweiterten Sicherheitsbegriff völlig an ihm vorbeigegangen ist. Der russische Gesetzgeber und die Regierung sind ganz auf der Höhe der Zeit, wenn sie diesen Begriff verwenden, während einige deutsche Juristen noch immer der irrigen Ansicht sind, man könne heute noch sauber und trennscharf zwischen innerer und äußerer Sicherheit unterscheiden.
8. Silowiki-These
Das Gebiet der wissenschaftlichen Forschung verläßt Spitzer im Buch mehrfach, wenn er darauf hinweist, daß seit einigen Jahren in Rußland die Geheimdienste eine besondere Machtposition innehätten und den Staat fast schon unter ihre Kontrolle gebracht hätten. Er bedient sich dazu der Silowiki-These, ohne diesen Terminus jedoch zu verwenden. Diese These beruht auf soziologischen Untersuchungen, die herausgefunden haben wollen, daß viele der heutigen Spitzenbeamten und Parlamentarier irgendwann einmal in ihrem Leben im Militär gedient oder anderweitig Uniform getragen haben. Dieser Befund ist, selbst wenn er stimmen sollte, wenig aussagekräftig, denn sowohl in der Sowjetunion als auch in der RF galt bzw. gilt die allgemeine Wehrpflicht.
Doch einige kühne „Wissenschaftler“ glauben nun, aus diesem soziologischen Merkmal politische Schlußfolgerungen ziehen zu müssen. Sonach gäbe es eine geheime, alle Lebensbereiche umfassende Verschwörung aktiver und ehemaliger Uniformträger (der „Silowiki“), um den Staat und alle Behörden zu übernehmen. Mithin drohe die Gefahr einer umfassenden Militarisierung der Gesellschaft.
Diese These ist schlechterdings absurd. Denn sie verkennt, daß die angeblichen Verschwörer verschiedenen Parteien angehören und in zahlreichen politischen Fragen höchst unterschiedliche Positionen vertreten. Glaubte man ihr, dann würde das bedeuten, daß z.B. kommunistische wie liberale oder sonstige Ex-Offiziere insgeheim zusammenarbeiten. Ferner verkennt sie, daß es auch in Staaten wie der BRD, den USA und Israel keineswegs unüblich ist, daß frühere Militärs später politische Ämter übernehmen. Warum sollte dergleichen dann in Rußland gefährlich sein?
Das sieht übrigens auch Hannes Adomeit so, der nun gewiß kein Freund der Herren Putin und Medwedew ist. In der ÖMZ 3/2009 (S. 11 ff. [19]) schreibt er mit Blick auf die seit 2008 laufende Armeereform:
„Westliche Wahrnehmungen, dass der Einfluss der Silowiki auf die Politik in der Ära Putin gewachsen sei, mögen zutreffen. Unzutreffend ist allerdings die davon abgeleitete Vorstellung, diese Gruppierung sei mehr oder weniger homogen, habe gleich lautende Ziele, trete geschlossen auf und habe – wie an der Vervierfachung der Militärausgaben unter Putin abzulesen – erfolgreich den Vorrang militärischer Belange in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchgesetzt. Der analytische Fehler besteht nicht nur darin, dass, wie oben dargestellt, die Verteidigungsausgaben nicht überproportional zum Wirtschaftswachstum gestiegen sind, sondern auch, dass ehemalige und aktive Geheimdienstler mit den Militärs in einen Topf geworfen werden. Die mangelnde Trennung der Akteure verwischt die Tatsache, dass die Militärs zwar immer wieder in der Lage waren, Reformen zu bremsen oder ganz zu blockieren, aber nicht, größeren Einfluss auf die Politik zu nehmen.“Spitzers Versuche, eine übermäßige Militarisierung der russischen Dienste zu beweisen wirken krampfhaft. So meint er etwa auf S. 265 f., wegen der hohen Zahl von Mitarbeitern, die im Rechtsverhältnis eines Soldaten stehen, sei es irreführend, den SWR als zivilen Auslandsnachrichtendienst zu bezeichnen. Anscheinend entzieht es sich seiner Kenntnis, daß auch im BND eine große Zahl von Bundeswehrangehörigen tätig ist. Ist Pullach damit zu einem Anhängsel des BMVg geworden?
Nächster Fall: Die Direktoren des FSB würden de facto über doppelte Führungsvollmachten verfügen. Zum einen kraft des Direktorenamtes, zum zweiten kraft des Generalsdienstgrades (S. 252 f.). Hier übersieht Spitzer, daß seit Wladimir Putin 1999 für wenige Monate FSB-Chef war, keiner der Direktoren die Behörde im Sinne eines militärischen Vorgesetzten geführt hat. Putin war damals schon jahrelang Oberst a.D. (und ist es bis heute) und auch seine Nachfolger Nikolaj Patruschew (1999-2008) und Alexander Bortnikow (seit 2008) treten in der Öffentlichkeit nur in Zivil auf. Ihre Generalsdienstgrade verdanken sie der Tatsache, daß sie – im Gegensatz zu Putin, der 1991 aus dem Dienst ausgeschieden ist – keine Verwaltungskarriere, sondern eine innerhalb der Sicherheitsbehörden gemacht haben. (Vgl. dazu auch N. Geworkian et.al.: Aus erster Hand – Gespräche mit Wladimir Putin, München 2000, S. 160 f.)
Fazit: Man muß keineswegs General sein, um in der RF eine Sicherheitsbehörde zu leiten. Das zeigt auch der SWR, von dessen bis dato vier Direktoren nur zwei militärische Ränge innehatten; der erste (Jewgenij Primakow) und der jetzige Chef (Michail Fradkow) sind Zivilisten.
9. Geheimdienstrecht
Das Buch ist in den Kapiteln am stärksten, wo der Autor seiner eigentlichen Profession nachgehen kann: dem Umgang mit Gesetzen. So sind insbesondere seine Einlassungen zu den Befugnissen der Sicherheitsbehörden sehr erhellend. Bedauerlicherweise leiden jedoch auch dieser Teile unter zahlreichen kleineren und größeren Mängeln. Sei es, daß behördliche Mittel mit Befugnissen verwechselt werden wie auf S. 376, sei es, daß er reihenweise Rechtsnormen für „verfassungswidrig“ erklärt, ohne auf die angeblich verletzte Verfassungsnorm einzugehen oder selbige zumindest zu benennen.
Überhaupt muß stellenweise ein Mangel an normativer Argumentation konstatiert werden, der den Wert der Untersuchung schmälert. Das heißt nicht, daß der Autor in jedem Fall unrecht hätte. Mitnichten. Doch seine knappen Behauptungen der Verfassungswidrigkeit einiger Bestimmungen sind oft zu wenig substantiiert, als daß sie den Leser überzeugen könnten.
Ebenso sind die Ausführungen zum Extremismusgesetz viel zu kurz. Auf eine (lohnenswerte) gründliche Analyse von Gesetz und der Praxis seiner Anwendung wird leider verzichtet. Der Leser muß sich mit einigen oberflächlichen Bemerkungen begnügen, die der Wichtigkeit des Themas auch im Hinblick auf die politische Kultur des Landes nicht gerecht werden.
10. Welche Maßstäbe?
In der Einleitung schreibt Spitzer, es käme ihm darauf an, aus dem deutschen Geheimdienstrecht die relevanten Fragestellungen für das rußländische zu entwickeln. Dies allein ist schon problematisch, denn die „deutsche Brille“ hindert den Autor daran, das der RF als eigenständiges (Rechts-)System zu erfassen. Doch dabei ist es nicht geblieben. Er legt auch aus dem deutschen (Verfassungs-)Recht abgeleitete Maßstäbe an. Zwar räumt er ein, daß in der RF (wie in den meisten Staaten der Welt) das Trennungsgebot nicht gilt. Doch kommt er später mehrfach auf dieses Gebot zurück, wenn er z.B. eine eindeutige Unterscheidung zwischen Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Vorfeldermittlungen fordert (z.B. auf S. 322 f.).
Ebenso ist es mit dem Rechtsstaatsprinzip. Spitzer bezeichnet es als universal – wohl, um sich so der Mühe zu entheben, die spezifische Bedeutung dieses Prinzips im rußländischen Recht darzutun. Statt dessen verwendet er munter Maßstäbe und Termini des deutschen Rechts und ist dann darüber verbittert, daß der rußländische Gesetzgeber es sich gewagt hat, Normen zu verabschieden, die sich vom deutschen System unterscheiden. Doch warum sollte man in Moskau anders handeln? Der Leser gewinnt den Eindruck, als ginge es dem Autor darum, am deutschen Wesen (hier: am deutschen Recht) die Welt genesen zu lassen.
11. Tötung von Terroristen
Ein Beispiel für Spitzers eigenartiges Vorgehen findet sich auf den S. 331 f. In Artikel 3 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes existiert eine Bestimmung, wonach die „Unschädlichmachung von Terroristen“ im Rahmen einer Anti-Terror-Operation zulässig ist.
Der Autor beklagt zunächst die angebliche Unklarheit der Norm (einer seiner Lieblingsausdrücke), obwohl sie an Deutlichkeit wohl kaum zu überbieten ist. Sodann behauptet er, daß diese Bestimmung sowohl gegen die Verfassung der RF als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde. Dabei unterläßt er jedoch eine grundrechtsdogmatische Argumentation, weshalb sein Urteil nicht zu überzeugen vermag.
Noch schwieriger sind seine Einlassungen mit Blick auf die EMRK. Denn das, worum es hier geht, nennt sich im deutschen Polizeirecht „finaler Rettungsschuß“. Würde man Spitzer zustimmen, dann wären auch die entsprechenden Bestimmungen der hiesigen Polizeigesetze menschenrechtswidrig. Das wird jedoch von der h.M. – zu Recht – anders gesehen.
12. Weitere Begriffsverwirrung
Der Autor ist z.T. nicht einmal in der Lage, grundlegende Begriffe des rußländischen Verfassungsrechts zutreffend zu interpretieren. Konkret geht es auf S. 378 um eine Bestimmung im Auslandsaufklärungsgesetz-RF, wonach Bürger der RF im Inland nicht zum Ziel der Auslandsaufklärung werden dürfen, Ausländer aber schon. Spitzer meint nun, dies stelle eine Ungleichbehandlung verschiedener Menschen aufgrund ihrer „Nationalität“ dar und sei somit gem. Art. 19 Abs. 2 Verf-RF verboten. Er verkennt allerdings, daß sich der Begriff der Nationalität in Art. 19 auf die ethnische Zugehörigkeit einer Person bezieht, nicht jedoch auf die Staatsangehörigkeit.
13. Relevanz der Probleme
Der Autor muß selbst konzedieren, daß die praktische Relevanz der von ihm als problematisch empfundenen Rechtsnormen nicht besonders groß ist. Die Anzahl der diesbezüglichen Klagen vor dem Verfassungsgericht ist sehr klein. Zudem wäre es eine grobe Verzeichnung der Realität, wenn beim Leser der abwegige Eindruck entstünde, in Rußland handele es sich um einen Überwachungsstaat. Dies soll an einem Beispiel dargelegt werden.
Der Rezensent hat schon mehrfach in der RF Prepaid-SIM-Karten für Mobiltelefone erworben – und zwar nicht in dubiosen Hinterhofläden, sondern bei namhaften Anbietern. („Richtige“ Mobilfunkverträge sind in Rußland noch selten.) Dabei haben sich die Verkäufer nur kurz den Reisepaß vorzeigen lassen, persönliche Daten wurden jedoch nie notiert. Im Gegensatz dazu sind in Deutschland die Mobilfunkanbieter auch bei Prepaid-Karten verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu erfassen und ggf. den Behörden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der wesentlich freizügigeren Praxis in der RF gestaltet sich selbst eine normale Telefonüberwachung schwierig, weil (zumindest bei Handys) i.d.R. weder die Telefongesellschaften noch der Staat wissen, welcher Anschluß welcher Person zuzuordnen ist.
14. Mangelnde Aktualität
Das Buch ist im Frühjahr 2011 erschienen; inhaltlich befindet es sich – ausweislich des Vorwortes – auf dem Stand vom Januar 2010. Dies trifft jedoch für viele Passagen nicht zu. Große Teile des rußlandbezogenen Teils stammen offenkundig aus den Jahren 2008 und früher. Dies wird durch schon seit Jahren veraltete Personalien (z.B. auf S. 410) und die Nennung schon lange aufgelöster Organisationen verdeutlicht. Auch manche politischen Ideen aus den Jahren 2005/06, die nie ins Werk gesetzt worden sind, werden vom Autor als aktuelle Probleme dargestellt. In seinen Ausführungen über den Grenzschutz hat er die Organisationsreform von 2006 übersehen (vgl. Tereschtschenko, a.a.O., S. 473 ff.). Derart „wieder aufgewärmter kalter Kaffee“ ist bei einer Anhandlung über ein Thema, das ständig im Fluß ist, sehr ärgerlich. Der einigermaßen im Stoff stehende Leser fühlt sich dadurch – mit Verlaub – veralbert.
15. Übersetzung
Bedauerlicherweise hat Spitzer es nicht für nötig befunden, die von ihm ausgewerteten Rechtsquellen ins Deutsche zu übersetzen und seinen Leser – etwa im Anhang oder auf einer separaten Internetseite – zugänglich zu machen. Zwar finden sich die Übersetzungen einiger
Besonders relevanter Normen im Text, doch dies dürfte für die Mehrheit des deutschen Publikums, die der russischen Sprache nicht mächtig ist, kaum genügen.
Zudem haben sich zahlreiche ungenaue oder gar falsche Übersetzungen eingeschlichen. So wird z.B. der seit Jahrzehnten in der deutschen Sprache feststehende Begriff „Militärbezirk“ vom Autor uneinheitlich als „Wehrkreis“ und „Wehrbezirk“ übersetzt.
16. Quellen- und Literaturbasis
Der Autor hat zwar viel für seine arbeit gelesen, einige besonders relevante Publikationen übersehen. So liegen beispielsweise zahlreiche Bücher über den Grenzdienst vor, weshalb die insofern fast ausschließliche Verwendung von Zeitungsartikeln ein Manko darstellt. Auch an manch anderer Stelle ist die Literaturbasis dünn.
Schließlich stellt sich die Frage, ob Spitzer überhaupt selbst russische Medien konsumiert hat, wenn er auf den S. 441 ff. von einer angeblichen „Auflösung“ unabhängiger Medien spricht, was dazu führe, daß es keinerlei kritische Berichterstattung über die Sicherheitsbehörden mehr gebe. Der Rezensent ist sich hingegen sicher, daß die Suche auf der Webseite einer beliebigen größeren russischen Zeitung zahlreiche kritische Artikel zu Tage fördern wird.
17. Resümee
Patrick Spitzer ist mit seinem Versuch, die Geheimdienste Deutschlands und Rußlands umfassend darzustellen und sodann ihre Rechtsgrundlagen einem gründlichen Vergleich zu unterziehen, gescheitert. Dies ist jedoch nicht seine Schuld, sondern liegt an der Weite des Themas und der daraus folgenden Menge des Stoffes. Dieses Arbeitspensum kann nicht von einer Person in einem einzigen Buch bewältigt werden. Wie oben schon (unter 3.) gesagt, wäre ein zweistufiges Vorgehen – erst umfassende Darstellung der Sicherheitsarchitektur der RF, danach Rechtsvergleiche – zielführender gewesen.
In der vorliegenden Form ist die Arbeit nur bedingt zu gebrauchen und sollte deshalb sehr kritisch gelesen werden. Es bleibt zu hoffen, daß sich Spitzers zahlreiche Fehler nicht im deutschsprachigen Raum festsetzen und so ein Eigenleben entwickeln. Dies würde der seriösen Beschäftigung mit den rußländischen Sicherheitsbehörden schweren Schaden zufügen.
Auch die Schlußfolgerung des Autors, die rechtsstaatlichen Mängel in der RF seien so groß, daß die Probleme in Deutschland dagegen verblassen (S. 485), vermag nicht zu überzeugen. Dabei unterliegt er der irrigen Annahme, die Tätigkeit von Nachrichtendiensten lasse sich umfassend normieren. Gerade die Geschichte der bundesdeutschen Dienste lehrt jedoch, daß dem nicht so ist. Sie haben z.T. jahrzehntelang ohne Rechtsgrundlage in Grundrechte eingegriffen, was kaum jemanden gestört hat. Warum sollten sie nun, nur weil ein paar neue Gesetze verabschiedet worden sind, von ihrer lange bewährten Praxis abrücken? Diese Frage ist auch vor dem Hintergrund der – auch von Spitzer eingeräumten – unzureichenden Kontrolle der deutschen Dienste zu sehen.
Demgegenüber arbeiten die rußländischen Sicherheitsbehörden von Beginn an auf der Grundlage von Parlamentsgesetzen. Auch hinsichtlich des Datenschutzrechts war man in Rußland schneller. Insofern sind sie ihren deutschen Kollegen, was die historische Abfolge betrifft, weit voraus. Daß diese Gesetze bisweilen sehr unbestimmt sind, liegt in der Natur der Sache. Der Gesetzgeber der RF ist insoweit ehrlicher, als er mit dem von ihm verfolgten abstrakt materiell-kompetenzielle Ansatz gar nicht erst den Anschein erweckt, als könne man diesen Bereich umfassend regeln. Im übrigen laufen auch viele der detaillierten deutschen Bestimmungen – etwa hinsichtlich der Auskunftsansprüche – faktisch ins Leere.
Auch hierzulande ist das „Vor-die-Klammer-Ziehen“ von Normen, die für mehrere Behörden gelten, keine Seltenheit; Spitzer selbst legt es anhand des MADG und des BNDG dar, die auf das BVerfSchG verweisen.
Des weiteren entsteht der Eindruck, als wolle der Autor den Mangel an inhaltlicher Substanz in seinem Buch durch sprachliche Keulenschläge ausgleichen. Während man in den Kapiteln über die deutschen Dienste das Wort „Spionage“ kaum findet (der BND betreibt ja „nur“ Verfassungsschutz), wird dieser Terminus im rußländischen Teil fast ausschließlich verwendet. Dadurch soll vermutlich dem Leser suggeriert werden, daß die Moskauer Behörden besonders unmoralisch handeln und schnöde Spionage betreiben. In der russischen Literatur ist hingegen fast durchweg und wertneutral von „Aufklärung“ die Rede. Warum konnte sich Spitzer nicht zur Übernahme dieser authentischen Begrifflichkeit entschließen?
Aufgrund der unheimlich großen Stoffülle und Themenbreite ist die Arbeit über weite Strecken zu oberflächlich geraten. An vielen Stellen verweist der Autor, wohl um sich der Notwendigkeit einer eigenen Argumentation zu entheben, einfach nur zustimmend auf Publikationen seines Doktorvaters Otto Luchterhandt. Dies ist schade, denn damit hat er die Chance vertan, bestimmte Fragen genauer zu analysieren. Deshalb ist es leider nicht möglich, den (nicht nur) in Deutschland kursierenden Gerüchte und Halbwahrheiten über die Sicherheitsbehörden der RF auf einer fundierten Basis zu begegnen. Dies bleibt ein Desiderat.
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Donnerstag, 18. August 2011
Die deutsche Frage III
Seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten hat sich eine seltsame Diskussion erhoben. Infolge der Öffnung der MfS-Archive wird bezüglich der BRD von einer „unterwanderten Republik“ (Hubertus Knabe) gesprochen. Man wähnt überall Einflußagenten östlicher Geheimdienste und hält sogar die – angesichts der Gesamtlage völlig normale – Spionagetätigkeit der DDR für ethisch verwerflich. Dies gipfelt dann regelmäßig in Forderungen nach der Enttarnung von „Stasi-Spitzeln“, nach einem weiteren „gaucken“ von Amtsträgern usw. usf. Komischerweise geht es dabei immer nur um die vor 22 Jahren aufgelöste Staatssicherheit der DDR. Die Frage, inwieweit die BRD von Agenten westlicher Geheimdienste unterwandert war, wird meist gar nicht gestellt oder als irrelevant abgetan. Dabei sollte es doch eigentlich keinen Unterschied machen, in wessen Auftrag ein Westdeutscher Landesverrat begangen hat.Erfreulicherweise hat sich der Historiker Herbert Elzer dieses Desiderats angenommen und arbeitet einen Teilaspekt in der Studie „Die Schmeisser-Affäre – Herbert Blankenhorn, der ‚Spiegel’ und die Umtriebe des französischen Geheimdienstes im Nachkriegsdeutschland (1946-1958)“ auf. Was der Sache nach eine solide, primärquellengestützte, historische Monographie ist, liest sich wie ein verwirrender Agententhriller. Das liegt freilich nicht an den mangelnden Fähigkeiten des Autors, sondern an den chaotischen Zeitverhältnissen. Festzuhalten bleibt, daß es zahlreiche zwielichtige Gestalten gab, die zugleich für einen der französischen Dienste und eine deutsche Verfassungsschutzbehörde arbeiteten und sich außerdem im Schwarz- und Nachrichtenhandel betätigten.
Erstaunlich ist allerdings, daß es einigen dieser Figuren gelang, in höchste westdeutsche Regierungskreise einzudringen, ja sogar Bundeskanzler Adenauer abzuschöpfen. Mit Adenauers engem Vertrauten Herbert Blankenhorn bestand eine enge Kooperation, in der Blankenhorn Informationen gegen Entgelt und Lebensmittel an die Franzosen verkaufte. Ebenso waren, das dürfte feststehen, sämtliche westdeutschen Nachrichtendienste von Agenten der Westalliierten durchsetzt. Hierbei ging es nicht nur um Informationsbeschaffung, sondern auch um die Förderung separatistischer Aktivitäten, wie sie im Saargebiet am augenfälligsten war. Franz Josef Strauß befürchtete schon 1954, „daß in allen Ministerien und in allen wichtigen Dienststellen Vertrauensleute östlicher und westlicher Nachrichtendienste sitzen“. Deshalb plädierte er für eine genaue Überprüfung aller Geheimnisträger.
Elzer schreibt dazu:
„[…]Und:
Eine „unterwanderte Republik“ (Hubertus Knabe) bestand schon in der Gründerzeit, bevor die Staatssicherheit der DDR das ihre dazu beitrug. Obwohl der Kalte Krieg tobte, verliefen die Frontlinien keineswegs ausschließlich entlang der ideologischen Barrieren. Im Laufe der 1950er Jahre bröckelten allmählich die Beziehungen zwischen den Geheimdiensten der Westmächte und der Sowjetunion ab – das geteilte Deutschland wurde „zum eigentlichen Schlachtfeld des geheimen Krieges“. Wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg sah dies anders aus, mochten auch die Gemeinsamkeiten schwinden. Eine bestand jedenfalls fort: das mit größter Kraftanstrengung niedergerungene Deutschland nicht wieder zu einem Faktor werden zu lassen, der den Weltfrieden in Gefahr bringen konnte. Hier die Grenzen zu ziehen, war freilich nicht einfach: Die UdSSR und Frankreich gingen in der Außenpolitik deutlich weiter in ihren Eindämmungbestrebungen als die Vereinigten Staaten und Großbritannien. Ähnlich verhielt es sich in der Parallelwelt der Geheimdienste.
[…]“ (S. 11)
„[…]Angesichts dieser Befunde erhebt sich die Frage, wie es denn seit Ende der 1950er Jahre um dieses Problem bestellt ist. Im Juni ist bekanntgeworden, daß die CIA den seinerzeitigen Präsidenten des BKA, Paul Dickopf, als V-Mann geführt und für seine Dienste auch Geld an ihn bezahlt hat. Der Fall des amerikanischen Spitzels in der FDP-Führung, der infolge der Wikileaks-Enthüllungen bekannt wurde, ist ein weiteres Indiz dafür, daß die Unterwanderung deutscher Institutionen nach wie vor besteht. Und im Gegensatz zu irgendwelchen MfS-IMs, die schon vor über 20 Jahren „abgeschaltet“ worden sind, werden davon vermutlich auch aktuell die deutschen Sicherheitsinteressen beeinträchtigt.
Die mißtrauischen Westalliierten unterwanderten planmäßig Behörden und Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Die Sorge vor einem Wiedererwachen des Nationalsozialismus führte die Feder. Insoweit ist dieses Verhalten verständlich, wenngleich Washington, Paris und London ängstlich bemüht waren, ihre Anstrengungen im Verborgenen zu halten. Der Fall Schmeisser dürfte nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Man muß nicht so weit gehen, die gesamte innere und äußere Prägung der Bundesrepublik der „große(n) Spinne des Nachrichtenwesens“ zuzuschreiben, mit der die Westmächte heimlich ihre Werte und Ziele den ohnmächtigen Deutschen aufoktroyiert hätten. Allein, Informanten und Kontrolleure gab es gewiß in großer Zahl.
[…]“ (S. 59)
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Montag, 11. Juli 2011
Spetsnaz XIII: Der Föderale Drogenkontrolldienst (FSKN)
Heute soll eine Sicherheitsbehörde der Rußländischen Föderation vorgestellt werden, die in Westeuropa nur wenig bekannt ist, doch die im eurasischen Raum eine wichtige Rolle spielt. Gemeint ist der Föderale Dienst für die Kontrolle von Narkotika (russ.: Federalnaja slushba po kontrolju sa oborotom narkotikow, Abk.: FSKN), den man als Äquivalent zur amerikanischen Drug Enforcement Administration (DEA) sehen kann.Geschichte
Der FSKN ist eine junge Behörde. Sein Vorläufer war das 2002 gegründete und dem föderalen Innenministerium (MWD) unterstehende Staatliche Komitee für die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels. Im Jahre 2003 wurde dieses Komitee im Zuge der Reform der Sicherheitsbehörden aus dem MWD herausgelöst und verselbständigt (Gosnarkokontrol). Der heute verwendete Name des FSKN wurde 2004 eingeführt. Erster Behördenleiter war seit 2002 Viktor Tscherkessow; 2008 ist ihm Viktor Iwanow als Direktor des FSKN nachgefolgt.
Im Jahr 2004 übernahm der FSKN einen großen Teil des Personals und der Sachmittel der aufgelösten Steuerpolizei. Diese bewaffnete Exekutive der Finanzverwaltung, die in den 1990er Jahren weltweite Berühmtheit erlangt hatte, war entbehrlich geworden, nachdem das rußländische Steuersystem durch eine grundlegende Reform einfacher und durchsichtiger geworden war (z.B. Einkommenssteuer als „flat tax“ von 13 %), weshalb die Bürger ihre Steuern zunehmend freiwillig entrichteten.
Tscherkessows Name wurde durch eine seltsame Affäre beschädigt, als es 2007 den Anschein hatte, daß sich der FSKN und der FSB befehden und ihre Mitarbeiter gegenseitig festnehmen würden.
Bis zum Frühjahr 2011 waren die Dienststellen des FSKN übrigens die einzige Sicherheitsbehörde der RF, die offiziell als „Polizei“ tituliert wurde.

FSKN-Direktor Iwanow während einer Pressekonferenz.
Das Drogenproblem
Einer Schätzung des FSKN aus dem vergangenen Jahr zufolge konsumieren Drogensüchtige in Rußland pro Jahr etwa 30 Tonnen Heroin. Hinzu kommen in großem Umfang Cannabis sowie synthetische Drogen. In 2010 hat die Drogenbehörde insgesamt 49 t Rauschmittel beschlagnahmen können, darunter 3 t Heroin.

Wissenschaftliche Konferenz.
Aufgaben
Das Drogenproblem wird in Rußland sehr ernst genommen und seine Bearbeitung als gesamtstaatliche Aufgabe angesehen. In der 2009 verabschiedeten Strategie der staatlichen Anti-Drogen-Politik kommt dies zum Ausdruck. Darin werden der internationale Drogenhandel und die mit ihm verbundene organisierte Kriminalität (welche als sehr einträglich gilt) als Bedrohung der nationalen Sicherheit eingestuft und zahlreiche Gegenmaßnahmen empfohlen.
Im Gegensatz zu anderen Sicherheitsbehörden der RF sind die Kompetenzen und Befugnisse des FSKN über zahlreiche Gesetze und Rechtsverordnungen verteilt. Ihm obliegt im präventiv-verwaltungsmäßigen Bereich die Kontrolle über den Umgang mit Betäubungsmitteln i.w.S., deren legale Verwendung (z.B. in der Medizin), Herstellung, Ein- und Ausfuhr usw.
Im repressiven Bereich, also bei der aktiven Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, besitzt der FSKN kein Monopol; auch die Polizei und der FSB werden auf diesem Gebiet tätig. Gleichwohl ist der FSKN aufgrund seiner Fachkompetenz hier in einer Vorzugsstellung. Seine Kompetenzen beschränken sich nicht nur auf die Drogenkriminalität selbst, sondern schließen auch damit zusammenhängende Delikte wie z.B. Geldwäsche mit ein. Man ist sich darüber im klaren, daß man das gesamte ökonomische Geflecht des illegalen Drogenhandels zerstören muß, um Erfolg zu haben.
Damit dieser nachhaltig wird, muß jedoch auch die Nachfrage nach unerlaubten Drogen reduziert werden. Hier setzt die allgemeine Drogenprävention ein, welcher vom FSKN eine hohe Priorität eingeräumt wird. Die Behörde geht z.B. in Schulen und klärt dort über Drogengefahren auf. Ferner werden Sport- und Kulturveranstaltungen durchgeführt, die Jugendliche für die Risiken sensibilisieren sollen und es gibt – wie auch in Deutschland – öffentliche Kampagnen wie Plakate etc. Deshalb betreibt der FSKN auch eine sehr aktive Öffentlichkeitsarbeit (vielleicht die aktivste aller Sicherheitsbehörden in der RF).

Plakat „Gemeinsam für das Leben - gemeinsam gegen Drogen“.
Organisation
An der Spitze des FSKN steht der Direktor. Ihm unterstehen unmittelbar die Abteilungen des Zentralapparates mit Sitz in Moskau. Dies sind: die Abteilungen für operative Arbeit, Kriminologie und Spezialaufgaben, innere Sicherheit (Antikorruption!), internationale Verbindungen und Recht, Personal, Finanzen etc.
Darunter stehen die territorialen Organe des FSKN. In der Regel handelt es sich dabei um eine Verwaltung für jedes Föderationssubjekt. Deren Leiter bekleiden in der Regel den Rang eines Obersten oder Generalmajors. Den Territorialverwaltungen unterstehen wiederum Abteilungen für einzelne Städte bzw. Kreise. In diesen regionalen und lokalen Behörden wird die Hauptarbeit geleistet.
Als Besonderheit ist das Staatliche Anti-Drogen-Komitee zu nennen, dessen Leitung dem Direktor des FSKN in Personalunion obliegt. Diese interministerielle Dienststelle dient – analog dem Anti-Terror-Komitee – der Koordination verschiedener rußländischer Behörden bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln.
Im übrigen sind nur wenige Details über die Organisation des FSKN bekannt. Belastbare Angaben zur Personalstärke gibt es m.W. nicht, doch aufgrund der weitverzweigten Struktur wird man wohl von mehr als 10.000 Mitarbeitern ausgehen können.

Go-Kart-Rennen unter dem Motto „Adrenalin ohne Drogen“.
Spezialkräfte
Wie jede Sicherheitsbehörde der RF so verfügt auch der FSKN über eigene Spezialkräfte. Diese sind zum einen Teil der (zentralen) Abteilung für spezielle und kriminalistische Unterstützung mit Standort Moskau. Innerhalb dieses Departements bilden sie die Verwaltung für Spezialaufgaben und Bewachung.
Hervorgegangen sind die Spezialkräfte der Drogenpolizei aus einigen, zwischenzeitlich aufgelösten Spezialeinheiten der Miliz (SOBR). Ihr erster Chef war General Jewgenij Raschodtschikow, der zuvor in der Gruppe „Alfa“ gedient hatte.
Ihre Aufgabe ist die Durchführung von Hausdurchsuchungen und Festnahmen im Drogenmilieu. Die Kriminellen, selbst wenn sie nur „nebenamtlich“ in diesem „Business“ nachgehen, sind überaus gewaltbereit und eröffnen auch bei relativ geringen BTM-Mengen das Feuer, um ihren Besitz zu schützen. Hinzu kommt die gute Organisation bei größeren Mafiagruppierungen, deren Bosse oft über eigene Leibwächter verfügen. Oberste Priorität hat bei allen Operationen des FSKN das Aus-dem-Verkehr-Ziehen von Drogen.
Bei der Ausbildung wird neben den üblichen Themen wie Nahkampf und Schießen besonderer Wert auf die juristische Ausbildung gelegt, schließlich müssen die Fälle gerichtsfest gemacht werden.
Es ist unklar, ob die regionalen Behörden der Drogenkontrolle über die genannte Spezialeinheit hinaus noch über eigene Spezialkräfte verfügen. In deren Pressemitteilungen sind zwar regelmäßig Fotos solcher Beamter enthalten, es wird jedoch nicht erläutert, ob es sich um eingeflogene Mitarbeiter der Moskauer Spezialverwaltung oder um eigene Kräfte handelt.

Internationale Zusammenarbeit
Besonderen Wert legt der FSKN auf die Abstimmung mit anderen Staaten, denn Rußland ist für den internationalen Drogenhandel vor allem ein Transitland und erst in zweiter Linie ein Empfängerland. Dies trifft insbesondere auf die Opiumherstellung in Afghanistan und die Cannabisproduktion in weiteren Staaten Mittelasiens zu.
Neben dem Austausch von Informationen und dem Abhalten von Konferenzen zur Koordinierung zwischen verschiedenen Staaten geht es dem FSKN auch um substantielle operative Zusammenarbeit. So haben die Mitgliedsstaaten der Organisation des Vertrages über kollektive Sicherheit (OVKS/CSTO) Mitte November 2010 abgestimmte Razzien durchgeführt, an denen auch Beobachter aus den USA, Italien, China und dem Iran teilgenommen haben. Dabei hat der FSKN allein in St. Petersburg 179 kg Rauschgift beschlagnahmt. Insgesamt waren es in allen OVKS-Staaten 6,6 t.
Ein Schwerpunkt sind insoweit die früheren Sowjetrepubliken in Mittelasien. Vor allem Tadshikistan hat sich seit dem Abzug der rußländischen Grenztruppen im Jahr 2003 zu einem Brennpunkt des Drogenschmuggels entwickelt. Um die Dimension zu verdeutlichen: Im Juni 2005 hat die Drogenpolizei bei mehreren Operationen gegen eine einzige Bande tadshikischer Schmuggler nahe Moskau insgesamt 240 kg Heroin im Wert von 8 bis 9 Mio. US-Dollar sichergestellt. Deshalb möchte der FSKN so früh wie möglich mit der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels beginnen – nicht nur in Tadshikistan, sondern auch im Ursprungsland von 90 % des weltweit vertriebenen Heroins: in Afghanistan.

Fotos von einer Razzia in Konakowo.
Afghanistan
Seit dem Ende der Taliban-Herrschaft ist die Opiumproduktion in Afghanistan, die es dort immer gegeben hat, in die Höhe geschnellt. Mittlerweile sollen 6,4 % der afghanischen Bevölkerung im Mohnanbau beschäftigt sein. Dies wurde für Rußland zu einem erheblichen, auch außenpolitischen Problem, denn fast alle Schmuggelrouten aus Afghanistan nach Europa laufen über das Territorium der RF. (Der grassierende Drogenschmuggel ist einer der Gründe, weshalb sich die EU nach wie vor weigert, die Visaverfahren für Bürger der RF zu vereinfachen.) Verschlimmert wurde die Lage noch dadurch, daß sich die ausländischen Besatzungstruppen in Afghanistan jahrelang geweigert haben, gegen den grassierenden Schlafmohnanbau vorzugehen.
Erst in jüngster Zeit hat sich die Position der ISAF zu diesem Problem geändert, was sicher auch mit auf den politischen Druck aus Moskau zurückzuführen ist. Auch in den NATO-Staaten wurde erkannt, daß das Opiumgeschäft heute auch der Finanzierung der afghanischen Kämpfer von Taliban & Co. dient. (Aus dieser Perspektive ist das Heroin freilich nur ein mittelbares Problem.) Nunmehr kooperieren also die Drogenbehörden der Vereinigten Staaten, Rußlands und der mittelasiatischen Staaten mit der afghanischen Regierung und der ISAF im Kampf gegen die Drogenmafia. Ihre Strukturen werden gemeinsam analysiert und Gegenmaßnahmen geplant.
Bisheriger Höhepunkt war die Bildung einer amerikanisch-russischen Arbeitsgruppe, die den Anti-Drogen-Kampf am Hindukusch koordiniert. Seit Oktober 2010 haben DEA, CIA und FSKN zusammen mit dem Kabuler Innenministerium und der ISAF mehrere Operationen zur Zerstörung von Drogenlaboren in Afghanistan durchgeführt. Allein die erste Aktion am 28. Oktober, die sich gegen vier Labore richtete, brachte eine Ausbeute von 932 kg Heroin und 156 kg Opium. Bei einer Operation im Dezember konnten immerhin 200 kg Heroin sichergestellt werden. Die Arbeit am Boden haben vor allem amerikanische Spezialkräfte sowie afghanische Polizisten erledigt. Der FSKN war – auch aus Rücksicht auf afghanische Befindlichkeiten – nur mit einer Handvoll Spezialisten beteiligt. Dennoch hagelte es danach Kritik von Präsident Karsai.
Aus rußländischer Sicht ist dies das erste Mal seit vielen Jahren, daß die USA im Sicherheitsbereich zu einer substantiellen Zusammenarbeit bereit sind. (Im Gegensatz zu den kaukasischen Islamisten.) Man hofft, daß durch die gemeinsamen Erfolge nicht nur die Bedrohung durch den Drogenhandel eingedämmt werden kann, sondern daß sich daraus mittelfristig auch mehr gegenseitiges Verständnis zwischen den Politikern und Sicherheitsbehörden beider Staaten entwickelt.
In den nächsten Folgen der Speznas-Reihe wird es voraussichtlich um den Grenzschutz gehen.

Bibliographie
Offizielle Webseite des FSKN
Offizielle Webseite der Verwaltung des FSKN für das Gebiet Twer
Offizielle Webseite der Abteilung des FSKN in der Stadt Konakowo
Aufsichtsbehörde gibt Ausmaße der „Drogentragödie“ in Russland bekannt, RIA Nowosti v. 03.12.2010
Bodansky, Yossef: Narco-terrorism and narco-criminality at the heart of Asia, Valdai International Discussion Club v. 06.07.2011
CSTO veranstaltet Großrazzia gegen Dealer, RIA Nowosti v. 22.11.2010
Drogenlabors in Afghanistan sprießen wie Pilze aus dem Boden, RIA Nowosti v. 29.10.2010
Fedjaschin, Andrej: Russland wehrt sich gegen die Drogenflut, RIA Nowosti v. 28.10.2010
Jewdokimow, Pawel: Antinarkotitscheskij speznas, in: Bratischka 4/2006, S. 30 f.
Karsai erbost über Drogenrazzia mit Russen, RIA Nowosti v. 01.11.2010
Lamzow, Michail: Kommandos w afganskoj „jame“, in: Bratischka 2/2011, S. 8 f.
Moskauer Forum ruft zu koordiniertem Vorgehen gegen afghanische Drogengefahr auf, RIA Nowosti v. 24.06.2010
Renz, Bettina: Russia's "force structures" and the study of civil-military relations, in: Journal of Slavic Military Studies 18 (2005), S. 559 ff.
Russischer Nato-Botschafter kündigt härteres Vorgehen gegen afghanische Drogen an, RIA Nowosti v. 02.12.2010
Russland und USA setzen Razzien gegen Drogenlabors in Afghanistan fort, RIA Nowosti v. 01.11.2010
Russland und USA zerstören Rauschgiftlabors in Afghanistan, RIA Nowosti v. 20.04.2011
Russland will mehr Anti-Drogen-Einsätze mit USA in Afghanistan, RIA Nowosti v. 29.10.2010
Russlands Drogensüchtige pumpen sich jährlich mit 30 Tonnen Heroin voll, RIA Nowosti v. 23.12.2010
Wikipedia: FSKN (russ., eng.)

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Bilder: fskn.gov.ru, www.nk.konakovo.org, RIA Nowosti.
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