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Montag, 4. Juni 2007

Schauprozesse

Seit dem Ansinnen, gem. dem Versailler Vertrag den deutschen Kaiser Wilhelm II. vor Gericht zu stellen (vgl. Art. 227 ff. des Vertrages) und den Prozessen in Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg ist immer wieder Kritik an den Versuchen internationaler Strafjustiz vorgetragen worden. Diese sei vornehmlich ein politisches Instrument, mit dem die Sieger den Besiegten ihr Verständnis von Recht aufzwingen, um die Niederlage komplett zu machen. Den Angeklagten seien in derartigen Schauprozessen nur Statisten, denn in der Öffentlichkeit habe man längst das Urteil über sie gefällt, welches nur noch juristisch abgesegnet werden müsse. Deshalb sei auch ein faires, auf die Unschuldsvermutung gestütztes Verfahren nicht zu erwarten. Bei einer genaueren rechtsgeschichtlichen Untersuchung wird man feststellen, daß viele dieser Vorwürfe in der Tat berechtigt waren (und sind) - vom Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bis zur fehlenden Gleichbehandlung ähnlicher Fälle auf Seiten der Sieger (z.B. Dresden oder Katyn).

Wie stellt sich dies heute, nach der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts seit 1990, dar? Gestern fand in Den Haag der Auftakt des Prozesses gegen den früheren liberianischen Präsidenten Charles Taylor vor dem Sondergericht für Sierra Leone (siehe auch hier) statt. Der Angeklagte hatte allerdings beschlossen, der Verhandlung fern zu bleiben und überdies seinen Anwalt zu entlassen:
"[...]

Former Liberian President Charles Taylor boycotted the opening of judicial proceedings against him Monday at the UN-backed Special Court for Sierra Leone (SCSL), saying in a letter to the court that his confidence in the SCSL's "ability to dispense justice" was "misplaced" because he was prevented from seeing his preferred lawyer and that his single court-appointed defense lawyer was outnumbered by the court's prosecution team. Taylor's assigned lawyer, Karim Khan, told the court that Taylor has fired him and was seeking to represent himself and left the opening of the trial despite requests from the court that he continue as Taylor's defense lawyer, at least for the first day of trial. Despite Taylor and Khan's absence, the court determined that opening statements would continue.

[...]"
(Weitere Berichte in der FAZ und im Spiegel.)

Wir halten Taylors Vorwürfe fest: Es wurde kein Verteidiger nach seiner eigenen Wahl zugelassen, stattdessen gab es einen vom Gericht zugewiesenen Pflichtverteidiger, der auch noch - trotz einiger Mitarbeiter - dem Anklagegremium ressourcenmäßig deutlich unterlegen ist.
Anwalt Khan ging, das Gericht ernannte ad hoc einen neuen Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten zuvor nie gesehen hatte, und schon konnte die Show ... pardon ... der Prozeß nach Drehbuch weitergehen. Das macht aber auch nichts, denn an der Schuld Taylors zweifelt ohnehin kaum noch jemand. Wie bereits im Milosevic-Verfahren beschleicht den Beobachter auch jetzt wieder das Gefühl, daß dem Angeklagten nur die Rolle des schweigenden Statisten zugedacht sei, weshalb nach Milosevics Tod sogar die Fortsetzung des Prozesses gefordert wurde. In ihrem Haß gegen den serbischen Politiker bemerkte man nicht einmal, welche Absurdität ein Strafverfahren gegen eine Leiche darstellen würde.

Nun also Taylor. Nicht, daß ich mißverstanden werde: meine Sympathien für ihn halten sich in sehr engen Grenzen. Aber wenn man unbedingt einen Strafprozeß führen will, dann bitte richtig und nicht als Farce. Aufgrund der dem Völkerstrafrecht inhärenten Mängel (von denen oben einige genannt wurden) hat die US-Regierung völlig zu Recht beschlossen, sich dem Internationalen Strafgerichtshof zu verweigern. Anstatt daraus aber die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, spielt sie etwa beim Sierra-Leone-Tribunal weiter mit; so ist der Ankläger Taylors, Stephen Rapp, Amerikaner. Was soll man dazu noch sagen? Böse sind anscheinend immer nur die anderen ...

Ein anderes, ebenfalls in Den Haag stattgefundenes Ereignis ließ die Protagonisten des Völkerstrafrechts heute neuen Mut schöpfen. Vor dem Obersten Gericht der Niederlande wurde Klage gegen die Vereinten Nationen und den niederländischen Staat wegen des Massakers von Srebrenica erhoben. Deren Erfolgsaussichten dürften freilich gering sein. Die Niederlande können für das Verhalten ihrer Truppen kaum haftbar gemacht werden, denn das Zurverfügungstellen von Friedenstruppen an die UN erfolgt im Wege der Organleihe. D.h., daß nur die Vereinten Nationen für diese Einheiten verantwortlich sind. Und an der Zulässigkeit einer Klage gegen die UN vor dem Gericht eines Mitgliedsstaates bestehen doch ganz erhebliche Zweifel. Man darf also auch in diesem Fall gespannt sein, ob mehr produziert wird als Presseerklärungen.

Dienstag, 1. Mai 2007

Wie wird die russische Position begründet?

Anstatt nun die jüngsten Einlassungen Putins zum AKSE-Vertrag wohlfeil als "Wahlkampfgetöse" oder "Säbelrasseln" abzutun und sich über den 'polternden russischen Bären' zu amüsieren (oder, wahlweise, zu ärgern), sollen nachfolgend die offiziell wie inoffiziell angeführten Gründe dafür benannt und kurz analysiert werden. Es sind dies:

a) Die scheinbar unaufhaltsame Erweiterung der NATO (und damit das Vorrücken des amerikanischen Militärs) nach Osten, entgegen den 1990 gegenüber der damaligen UdSSR gemachten Zusagen und obwohl sich der Warschauer Pakt aufgelöst hat;

b) Das Nichtratifizieren des AKSE-Vertrages durch sämtliche Mitgliedsstaaten der NATO (bzw. deren Nichtbeitritt), während von Rußland die strikte Beobachtung dieses Vertrages verlangt wird;

c) Das bewußte Nichtrespektieren wichtiger völkerrechtlicher Bestimmungen durch die NATO-Mitglieder im Kosovokrieg 1999;

d) Der 2002 erfolgte Rücktritt der USA vom ABM-Vertrag und der Aufbau eines auch in Osteuropa dislozierten amerikanischen Raketenabwehrsystems.

Ad a) Im Jahre 1990 wurde der damaligen Sowjetunion sowohl durch den US-Präsidenten Bush sen. als auch den NATO-Generalsekretär Wörner zugesichert, daß sich die NATO nicht weiter nach Osten ausdehnen werde. Daß es sich dabei nicht nur um ein "angebliches Versprechen" gehandelt hat (wie die Zeit fälschlicherweise annimmt), geht aus Art. 5 des sog. Zwei-plus-vier-Vertrages, der den Weg zur deutschen Einheit geebnet hat, hervor und wird auch von der amerikanischen Regierung eingeräumt:

"[...]

Putin hatte auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar mit Blick auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag erklärt, der Westen habe die Versprechen gebrochen, die er Russland nach der deutschen Wiedervereinigung gegeben habe.
Dieser Ansicht widersprach der Chef der Eurasien-Abteilung des US-Außenministeriums, Dan Fried, in der "Zeit". Die US-Regierung sieht demnach in der Errichtung des Abwehrsystems in Tschechien und Polen keine Verletzung des Vertrages, mit dem die Wiedervereinigung Deutschlands besiegelt wurde. Der Einigungsvertrag enthalte keine Verpflichtung, östlich der ehemaligen DDR keine Truppen der Nato zu stationieren, sagte Fried.
"Die Nato hat aber 1997 einseitig erklärt: keine substanziellen und permanenten Kampftruppen unter heutigen Bedingungen. Eine Brigade wäre wohl okay, eine Division nicht. Zehn Raketen ohne Sprengkopf und ein paar hundert Beschützer bleiben unterhalb der Schwelle", sagte Fried mit Blick auf die geplante Raketenbasis in Polen.

[...]"
Damit wird deutlich, daß es nicht nur um eine vage politische Äußerung geht, sondern daß selbige auch in die feste Form eines völkerrechtlichen Vertrages gegossen worden ist (der allerdings einen eng begrenzten Anwendungsbereich hatte).

Die bisherigen Osterweiterungen der NATO, die vor allem von Deutschland - anfangs auch gegen die USA - vorangetrieben worden sind, wurden amtlich damit begründet, daß sie nicht gegen Rußland gerichtet seien, sondern der Sicherheit aller Staaten Europas dienen sollten. Die Aufnahme Polens, Tschechiens und Ungarns ließ sich noch leichter verkaufen als der spätere Beitritt etwa der baltischen Staaten. Seit aber nunmehr offen über eine Aufnahme selbst der Ukraine und Georgiens diskutiert wird, fühlt sich die russische Regierung betrogen und sieht die NATO-Erweiterungen als explizit gegen Rußland gerichtet an. Eine Anschauung, die bei verständiger Würdigung durchaus etwas für sich hat. Dies umso mehr, als das Versprechen eines Mehr an gemeinsamer Sicherheit bisher nicht eingelöst wurde, sondern im Gegenteil einige osteuropäische Staaten jetzt glauben, es jetzt den Russen endlich 'heimzahlen' zu können.


Ad b) Dazu habe ich vorgestern schon einiges ausgeführt. Hier ist wiederum bemerkenswert, wie bezüglich Rußlands mit Doppelstandards operiert wird. Während die NATO-Staaten ihre eigene politische Zusage, auf eine Osterweiterung des Bündnisses zu verzichten, längst ad acta gelegt haben, beharren sie darauf, daß Rußland eine rechtlich ebenso unverbindliche Zusage bezüglich des Truppenabzugs aus Moldawien und Georgien einhält, bevor sie den AKSE-Vertrag ebenfalls ratifizieren. Dabei wird geflissentlich ignoriert, daß sich die russischen Verbände dort z.T. auch mit ausdrücklicher Billigung des UN-Sicherheitsrates aufhalten.
Überdies ist nicht einsichtig, weshalb die NATO den AKSE-Vertrag einerseits als einen 'Eckpfeiler der Sicherheit in Europa' verteidigt, ihre Mitglieder ihn aber anderseits nicht ratifiziert haben. Die Ankündigungen Putins haben ferner deutlich gemacht, daß die Zeit der 'ungleichen Verträge' in den Beziehungen mit Rußland endgültig vorbei ist.


Ad c) Der Kosovokrieg wurde 1999 seitens der beteiligten NATO-Staaten unzweifelhaft illegal geführt, da ihr Vorgehen gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 UN-Charta) - eine der fundamentalsten Normen des modernen Völkerrechts - verstieß, weil keine entsprechende Ermächtigung des Sicherheitsrates (Art. 24, 39 ff. UN-Charta) vorlag. (Im Vergleich dazu war der Golfkrieg 2003 weit weniger einschneidend - auch wenn die deutsche Friedensbewegung dies anders sehen mag -, denn da ging es nur um die Interpretation einer schon geltenden Resolution des Sicherheitsrates.) In den damals beteiligten Staaten war man sich der damit verbundenen Probleme durchaus bewußt, wie die zahlreichen Versuche zur Begründung einer "humanitären Intervention" belegen.

Der Kosovokrieg hat viele in der russischen Elite zu der Erkenntnis geführt, daß man den NATO-Staaten, insbesondere den USA, nur sehr bedingt vertrauen kann und daß diese sich weder durch politische Übereinkünfte oder Rücksichten noch durch geltendes Völkerrecht in ihrem Handeln beschränken lassen. Mithin kann auch Rußland nicht mehr allein darauf vertrauen, mögliche Bedrohungen seiner Sicherheit und Interessen durch diplomatische Aktivitäten, insbesondere die ständige Präsenz im UN-Sicherheitsrat, abzuwenden. Ex post wird man somit das Jahr 1999 als den Zeitpunkt ansetzen müssen, an dem Rußland aus Selbsterhaltungsgründen zur Machtpolitik zurückgekehrt ist und seit dem die Idee, Vorteile aus der einseitigen Anbiederung an die USA zu ziehen, deutlich an Popularität verloren hat. Auch die engere Kooperation beider in den ersten Jahren von Putins Präsidentschaft vermochte daran nichts zu ändern.


Ad d) Der aktuelle Streit um den Aufbau eines amerikanischen Raketenabwehrsystems hat eine - hierzulande meist wenig beachtete - Vorgeschichte. Im Jahre 2002 sind die USA einseitig vom 1972 abgeschlossenen ABM-Vertrag zurückgetreten. Damit hat Washington zuerst die Hand an jene Rüstungskontrollvereinbarungen gelegt, die während der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts abgeschlossen worden waren. Dies steht in engem Zusammenhang mit Punkt b), denn für Rußland erhebt sich die Frage, wie ernst es die USA mit dem ganzen Komplex Abrüstung und Nichtweiterverbreitung überhaupt meinen.
Wenn man weiter die oben unter a) behandelte Wortbrüchigkeit des "Westens" in Rechnung stellt, sind die russischen Bedenken gegen den Aufbau von Raketenabwehrbasen in Osteuropa auch nachvollziehbar. Natürlich weiß man in Moskau, wenn man ehrlich ist, daß das derzeit angedachte Dispositiv die strategischen Waffen Rußlands nicht ernsthaft gefährden kann. Aber was könnte in Zukunft daraus noch werden?
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Karte: germanhistorydocs.ghi-dc.org.

Mittwoch, 18. April 2007

Georgisch-amerikanische Fehldeutung

Georgien mit seinen Krisenregionen (Karte: www.dw-world.de); eine detaillierte kartographische Darstellung der Lage in Abchasien ist auf der UN-Seite zu finden.


Die Situation im Südkaukasus, insbesondere in den nach Unabhängigkeit von Georgien strebenden Republiken Abchasien und Südossetien, ist im Herbst 2006 infolge des russisch-georgischen Konflikts erneut ins Blickfeld der Weltöffentlichkeit gerückt. Die damit verbundenen Probleme werden uns - auch in diesem Blog - in den nächsten Wochen und Monaten sicher noch des öfteren beschäftigen.

Das gleiche gilt für die Frage nach dem Einfluß bestimmter, im allgemeinen als "pro-westlich" geltender politischer Kräfte in einigen Staaten der früheren Sowjetunion auf die innenpolitische Stimmung und die Außenpolitik der USA. Insbesondere der georgische Präsident Saakaschwili genießt dort großen Kredit, vor allem weil er aktiv den NATO-Beitritt seines Landes vorbereitet und als "Demokrat" und "Reformer" gilt. Er versteht es nahezu perfekt, sich als das bedauernswerte Opfer des bösen, großen russischen Bären darzustellen, der den armen, kleinen Nachbarn unablässig tyrannisiert. Darüber vergißt man im "Westen" bisweilen, daß Saakaschwilis Demokratiebilanz de facto alles andere als gut aussieht und auch seine Politik gegenüber den "abtrünnigen" Republiken nicht allzu friedlich war (wozu Georgien freilich aufgrund der Waffenstillstandsabkommen verpflichtet ist).

Vielleicht ist es auf dise Wahrnehmung zurückzuführen, daß in einer vom Bostoner Institute for the Study of Conflict, Ideology, and Policy herausgegebenen Rezension die Sichtweise Saakaschwilis (und anderer "Reformer" und "Demokraten" seines Schlages in der früheren UdSSR) vollständig übernommen wird. Daraus ein besonders drastisches Beispiel:

"[...]

Moreover, Russian “peace-keepers” that were inserted unilaterally between Georgia and its breakaway province of Abkhazia continue with their real task, namely to prevent the return of 250,000 ethnic Georgian refugees who were expelled by 90,000 Abkhaz mountaineers.

[...]"


Mit dieser Darstellung macht man sich nicht nur das Ziel der derzeitigen georgischen Staatsführung, einen Abzug der russischen Friedenstruppen zu erzwingen, zu eigen, sondern man lügt auch noch, um es besser erreichen zu können.

Bei einer genaueren Untersuchung des Falles stellt man fest, daß diese Friedenstruppen keine unilaterale Angelegenheit Rußlands sind, sondern eine Operation der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (zu der u.a. Rußland und Georgien gehören). Die GUS-Charta weist der Organisation in Art. 2 u.a. die Aufgabe der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zur Sicherung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu. Zu diesem Zweck ermöglichen die Charta (v.a. Kapitel III) und weitere Rechtsakte der GUS den Einsatz von Friedenstruppen in einer Konfliktregion. Damit ist die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten eine Regionale Abmachung im Sinne des Kapitels VIII der UN-Charta und wird als solche auch vom UN-Sicherheitsrat anerkannt.
Die Entsendung der Friedenstruppen nach Abchasien zur Überwachung der Waffenruhe erfolgte durch Rußland im Juni 1994 ad hoc auf ein Ersuchen (!) der georgischen und der abchasischen Seite hin und wurde dann im Rahmen der GUS auf eine multilaterale Grundlage gestellt, es handelt sich also um de jure GUS-Truppen. Der UN-Sicherheitsrat, dem gem. Art. 24 I UN-Charta die "Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" obliegt, und der gem. Art. 52 ff. UN-Charta auch die Aktivitäten der Regionalen Abmachungen überwacht, hat diesem Arrangement erstmals im Juli 1994 in der Resolution 937 zugestimmt und an dieser Auffassung bis heute kontinuierlich festgehalten, zuletzt dokumentiert in den Resolutionen 1716 (Oktober 2006) und 1752 (April 2007).
(Eine ausführliche Darstellung des Themas bietet A. Nasyrova: Regionale Friedenssicherung im Rahmen der GUS, in: ZaöRV 2004, S. 1077 ff. - auch online abrufbar.)

Es ist also falsch zu behaupten, die Präsenz der russischen Friedenstruppen in Abchasien sei illegal oder ihre Stationierung sei gegen den Willen der georgischen Regierung erfolgt.

Warum wird es dennoch getan? Politikberatung ist nur höchst selten zweckfrei und eine derartige Fehldeutung muß Gründe haben, die wohl nicht nur in der überall im Text deutlich hervortretenden Russophobie des Rezensenten liegen. Soll in der amerikanischen Öffentlichkeit und bei Abgeordneten der Boden für Saakaschwilis weitere Politik bereitet werden, der ausweislich zahlreicher Stellungnahmen auch bereit ist, ggf. Krieg gegen Rußland zu führen und dafür (vielleicht schon als neues NATO-Mitglied?) amerikanischer Unterstützung bedarf?